Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Ist-Bestandsanalyse

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Ist-Bestandsanalyse

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gem. § 55d WRG

Berichtsentwurf des Lebensministeriums der "Ist-Bestandsaufnahme" – Fachliche Prüfung durch die Abteilung Wasserwirtschaft

Ausgelöst durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 2003 ist im laufenden Jahr 2004 erstmals eine "Ist-Bestandsanalyse" durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstellen (vgl. § 55d Wasserrechtsgesetz: "Bestandsaufnahme (Ist-Bestands-analyse und Abweichungsanalyse")). Diese Ist-Bestandsanalyse wurde für die Gewässer Tirols in einer öffentlichen Veranstaltung am 03.06.2004 im Landhaus in Innsbruck den Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit als Berichtsentwurf durch Vertreter des Lebensministeriums präsentiert ( Ist-Bestandsanalyse des Lebensministeriums Externer Link  (Stand: 01.06.2004)).

Grundsätzliche weiterführende Informationen zur Erstellung der Bestandsanalyse durch das Lebensministerium sowie verschiedene Details zu den Hintergründen Externer Link  wurden im April 2004 in Fachkreisen vorgestellt.

Wie am  03.06.2004 bei der Informationsveranstaltung im Landhaus angekündigt, wurde der Entwurf des Lebensministeriums von der Abt. Wasserwirtschaft des Amtes der Tiroler Landesregierung geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nunmehr auf der Homepage des Landes veröffentlicht.

1. Analyse der Oberflächenwasserkörper im Hinblick auf eine mögliche Zielverfehlung und Vorausweisung von Kandidaten für "erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper"

Änderungen, die im Entwurf des Lebensministeriums auf Grund neuerer oder zusätzlicher Daten noch nicht berücksichtigt sein konnten, sowie Korrekturen von Fehlern im Berichtsentwurf werden in Form mehrerer Themenkarten und einer Excel-Tabelle mit Nennung der Änderungsgründe dargestellt.

Im Zuge der fachlichen Prüfung durch die Experten der Abt. Wasserwirtschaft wurde hinsichtlich der Typenzuordnung der durch Gletscher beeinflussten Bäche ein methodischer Fehler festgestellt. Dieser Fehler wurde vom Lebensministerium korrigiert und am 9.07.2004 in Form von überarbeiteten GIS - Files der Abt. Wasserwirtschaft sowie den anderen betroffenen Ländern (Vorarlberg , Salzburg und Kärnten) zur weiteren Prüfung  übermittelt. Derzeit ist die korrigierte Typenzuordnung der Gletscherbäche auf der Homepage des Lebensministeriums noch nicht dargestellt.

Die Themen "Ergebnisse der Analyse der Oberflächenwasserkörper (Detaileinteilung) im Hinblick auf eine mögliche Zielverfehlung“ sowie "Vorausweisung der Kandidaten erheblich veränderter Wasserkörper"  werden in folgenden Karten dargestellt:

•  Karte 1 (pdf 6.0 MB)  und  Karte 2 (pdf 6.1 MB) : Ursprüngliche, noch nicht korrigierte Karten des Lebensministeriums
•  Karte 3 (pdf 1.8 MB)  und  Karte 4 (pdf 1.8 MB) : Stand nach Korrektur der von Gletschern beeinflussten Bäche durch das
                               Lebensministerium (Karten auf Basis der korrigierten Daten des 
                               Lebensministeriums durch die Abt. Wasserwirtschaft erstellt)
•  Karte 5 (pdf 1.8 MB)  und  Karte 6 (pdf 1.8 MB) : Ergebnis der Überprüfung durch die Abt. Wasserwirtschaft

Zur besseren Übersicht wurden in

•  Karte 7 (pdf 2.4 MB)  und  Karte 8 (pdf 2.4 MB)  die Inhalte der Karten 3 und 5 bzw. 4 und 6 überlagert abgebildet.

Zusätzlich wurden in einem Excel-File (xls 36 KB)  die  Gründe für die Korrekturen der Abteilung Wasserwirtschaft aufgelistet.

Insgesamt waren am Berichtsentwurf des Lebensministeriums keine grundlegenden Änderungen für die Tirol betreffenden Planungsräume "Donau bis Jochenstein" und "Drau" erforderlich.

Für die Tiroler Oberflächengewässer sind vor allem die so genannten "hydromorphologischen Belastungen"  für die vorläufige Einschätzung des Risikos einer Zielverfehlung und die Vorausweisung der Kandidaten für "erheblich veränderte Wasserkörper" entscheidend. Lediglich in einem Fall wird die Risikoeinschätzung durch die Einleitung einer chemischen Substanz (siehe nachfolgender Punkt 2) geprägt.
 
2. Bewertung der Immissionssituation von Oberflächengewässern in den Tiroler Planungsräumen "Donau bis Jochenstein" und "Drau"

Für Tirol wird in der Ist - Bestandsanalyse des Lebensministeriums lediglich in vier Bereichen von "nachgewiesenen" oder "möglichen" Überschreitungen ausgegangen (siehe " Karte 2.4 (pdf 4.8 MB) : Bewertung von Immissionssituation von Oberflächengewässern, Planungsraum Donau bis Jochenstein")

Betroffen ist der Oberlauf der Loisach aufgrund einer Einstufung der saprobiologischen Gewässergüte in Güteklasse III sowie der Unterlauf aufgrund einer einmalig nachgewiesenen Überschreitung der Zielvorgabe für die die Konzentration von Ammoniak – Stickstoff. Ursache ist die derzeit noch unbefriedigende Abwasserentsorgung im Einzugsgebiet der Loisach. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit der Ausbau der ARA Ehrwald im Gange ist und somit bereits jetzt Maßnahmen gegen diese Überschreitungen getroffen werden.

Für zwei WGEV – Messstellen am Inn (Inn unterhalb Schwaz sowie Inn unterhalb Kundl sind mögliche signifikante Beeinträchtigungen betreffend die Stoffe der Liste I (RL 76/464/EWG) und die prioritären Stoffe (RL 2000/60/EG) eingetragen (siehe " Karte 2.4 (pdf 4.8 MB) : Bewertung der Immissionssituation von Oberflächengewässern, Planungsraum Donau bis Jochenstein"). Hiezu ist festzustellen, dass sich die möglichen signifikanten Beeinträchtigungen nicht auf Messwerte, sondern nur auf grobe Einschätzungen beziehen. (Definition für "mögliches Risiko" gemäß Berichtsentwurf:  "Risiko nicht einstufbar aufgrund nicht ausreichender Datenbasis oder Hinweis auf Belastungen vorhanden, tatsächliche Auswirkungen derzeit nicht exakt abschätzbar" .)

Die Ausweisung eines "möglichen Risikos" bei der Messstelle 73200807 (Inn / Schwaz) ist falsch, da der einzige große Emittent, der als Grund für eine solche Ausweisung in Frage käme, kein Direkteinleiter ist. Hinsichtlich der Messstelle 73300407 (Inn / Kundl) ist festzustellen, dass der in Frage kommende potentielle Verursacher kürzlich eine neue Abwasserreinigungsanlage in Betrieb genommen hat.

Hinsichtlich anderer  Themen (z.B. Emissionen und Grundwasser) hat sich bei der Bearbeitung durch die Tiroler Experten bislang kein Korrekturbedarf ergeben oder es sind lediglich geringfügige Änderungen erforderlich.
 
Rückfragen und Stellungnahmen zum Berichtsentwurf des Lebensministeriums oder zum Tiroler Prüfergebnis können gerichtet werden an:

Abteilung Wasserwirtschaft (mailto: eMail wasserwirtschaft@tirol.gv.at )

 

oder für rechtliche Fragen an die

Abteilung Wasser- und Energierecht (mailto: eMail wasser.energierecht@tirol.gv.at )

Innsbruck, Juli 2004
Dipl.-Ing. Viktor Hofer

Links zu obigem Text:
Karte 1 (pdf 6.0 MB) Karte 2 (pdf 6.1 MB) Karte 3 (pdf 1.8 MB) Karte 4 (pdf 1.8 MB) Karte 5 (pdf 1.8 MB) Karte 6 (pdf 1.8 MB) Karte 7 (pdf 2.4 MB)  und  Karte 8 (pdf 2.4 MB)
Excel-Tabelle (xls 36 KB)  (Korrekturen der Abt. Wasserwirtschaft)
Grundsätzliche weiterführende Informationen und Hintergründe Externer Link  (Quelle: Lebensministerium, April 2004)