Das Thema Schutzwasserwirtschaft wird im Sachbebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie des Amtes der Tiroler Landesregierung behandelt.
Die damit befassten MitarbeiterInnen finden Sie im Gebäude der Landesbaudirektion, Herrengasse 1-3.
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Wahrnehmung der vom Bund an den Landeshauptmann übertragenen Aufgaben der Bundeswasserbauverwaltung
Die rechtliche Grundlage bildet das Wasserbauten-Förderungsgesetz i.d.g.F. 1985, einem Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln.
Weiter sind die Technischen Richtlinien - RIWA-T Fassung 2006 sowie die Durchführungsbestimmungen zur RIWA-T Fassung 2006 bindend.
- Ausweisung von Hochwasserabflussgebieten (HQ30 bzw. HQ100), Hochwasserrückhalt
Grundsätzlich werden Hochwasserabflussgebiete in sogenannten Gefahrenzonenplänen dargestellt. Gefahrenzonenpläne selbst sind fachliche Unterlagen über die durch Überflutungen, Vermurungen und Rutschungen gefährdete Gebiete. Vorschläge über geeignete Hochwasserrückhaltemaßnahmen.
- Planung, Projektierung und Ausführung schutzwasserbaulicher Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Gewässerökologie und dem Naturschutz
Dabei sind folgende Förderungsgrundsätze von Bedeutung:
- Vermeidung aller abflussverschärfender und erosionsfördernder Maßnahmen
- Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes
- Erhaltung vorhandener bzw. Reaktivierung verlorengegangener Retentionsräume.
- Berücksichtigung ökologischer Funktionsfähigkeit des Gewässers - Anwendung naturnaher Methoden.
- Gewässerbetreuung, Gewässerpflege, Instandhaltung, Gewässergestaltung
Heute haben wir erkannt, dass ein Gewässer nicht nur einer möglichst schadlosen Abfuhr der Hochwässer dient, sondern auch wichtige Funktionen zum Wohle des Menschen und seiner Umwelt erfüllt.
So hat seit einigen Jahren die Gewässergestaltung (Renaturierung - Ankauf von Grundstücken) an Bedeutung gewonnen. Gewässer mit ihren Aulandschaften gehören zu den Elementen der alpinen Tallandschaft. Als solche sind sie ein hochwertiger Erholungs- und Erlebnisraum für Jung und Alt.
- Freihaltung gewässernaher Zonen, Beratung von Gemeinden, Wasserverbänden und Genossenschaften bei der Besorgung schutzwasserwirtschaftlicher Aufgaben
Im Wissen, dass ein absoluter Hochwasserschutz nicht möglich ist, wird bei Bearbeitung von Gefahrenzonenplänen und Gewässerbetreuungskonzepten, bei Widmungsplänen, ein Einvernehmen mit Gemeinden, Wasserverbänden oder auch mit Genossenschaften gesucht, um schon in der Planungsphase gewässernahe Zonen nach Möglichkeit von intensiven Nutzungen frei zu halten.
- Förderungsangelegenheiten - Erstellung der Bauprogramme / Überwachung
Sämtliche Baumaßnahmen die nach dem Wasserbauten-Förderungsgesetz (WBFG) finanziert werden sollen, müssen in einem sogenannten Jahresbauprogramm, getrennt nach Bundesflüssen und Intressenten-Gewässern, dem BMLFUW vorgelegt werden.
Das genehmigte Bauvorhaben wird dann im engen Einvernehmen mit dem jeweiligen Baubezirksamt (BBA) abgewickelt (Ausschreibung, Vergabe, Baukontrolle, finanzielle Gebarung, Abrechnung und Kollaudierung).
- Sachverständigentätigkeit bei Wasser-, Naturschutz-, Gewerbe-, Eisenbahnrechts- und UVP-Verfahren
EU - Projekte:
Das Tiroler "Modellgewässer" ist die Großache, für die im Rahmen eines INERREG IIIB - Projektes unter dem Titel "Flussraumagenda" ein Hochwasservorwarnmodell erstellt werden soll (Link siehe rechts oben).


