Pelletkaminofen

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A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2472
Fax+43 (0)512 508 742475

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Pelletkaminofen

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Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Pelletkaminöfen
gültig ab 1. 10. 2009

Mit Regierungsbeschlüssen vom 14.09.2009 und 17.10.2011 wurde die Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht ermächtigt, die Einführung von Pelletkaminöfen im privaten Bereich unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen betreffend Wirkungsgrad, Emissionen u.a. durch einen verlorenen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Investitionssumme, maximal jedoch € 1000,- pro Förderungswerber(in) zu unterstützen. Als Voraussetzung für die Gewährung des verlorenen Zuschusses gilt die Vorlage der Rechnung, ein Nachweis der Qualitätssicherung durch das Umweltzeichen sowie der Ersatz einer fossilen Altanlage.

Die Förderungsaktion ist befristet vom 1.Oktober 2009 bis zum 31.Oktober 2012 und gilt für ein maximales Kontingent von 350 Anlagen.

Wer wird gefördert? 

Private Betreiber eines Pelletkaminofens.

Was wird gefördert? 

Ein Pelletkaminofen pro Wohnung und Förderungswerber.

Nicht gefördert werden:

·        Zentralheizungsanlagen[1],

·        händisch beschickte Feuerung,

·        gebrauchte Anlagen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

·         Ersatz eines Altgerätes auf fossiler Brennstoffbasis – Kohle, Koks, Öl;

·         Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung des Altofens;

·         Nachweis des Umweltzeichens nach der österreichischen Umweltzeichenrichtlinie für den Pelletkaminofen

·         Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anschluss des Pelletkaminofens durch Lieferant, Installateur oder Rauchfangkehrer

·         Erklärung, dass keine weitere Förderung für diese Anlage in Anspruch genommen wird bzw. wurde.

Einreichfristen 

Das Förderansuchen ist spätestens 6 Monate nach Aufstellung des Pelletkaminofens oder nach Rechnungslegung einzubringen, somit rückwirkend längstens zum 01.04.2009.

Die Förderaktion ist mit 31.10.2012 befristet.

Ein Rechtsanspruch des/r Antragstellers/in auf die Fördermittel besteht nicht!

Abwicklung/Antragstellung 

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht zu richten.

Für den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung des Altofens ist das aufgelegte Formular zu verwenden.

Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt schriftlich.

Antragsformular (pdf 41 KB)

Formular für die Entsorgungsbestätigung (pdf 17 KB)



[1] Zentral- bzw. Hauptheizungsanlagen mit Pelletfeuerung werden im Rahmen der Wohnhaussanierungsrichtlinie mit 25% der Gesamtkosten gefördert.