Ausgesprochen!

Die Bildung ruft

Und ich glaube, der Ruf geht an mich! Das Jahr ist jung und die Vorsätze noch nicht vergessen: abnehmen, sparen und etwas für die Bildung tun. Kalorienzählen macht halt leider so gar keinen Spaß. Und sparen ohne Zinsen? Absolut nicht vertretbar. Dann schon lieber lernen! Ich könnte also endlich ein paar Schritte auf dem Weg Richtung Studium... [mehr...]

Photovoltaikförderung

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2472
Fax+43 (0)512 508 2475
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Photovoltaikförderung

  ]

 Zusatzförderung des Landes zur Photovoltaikförderung 2011

des Klima- und Energiefonds

Das Land Tirol gewährt eine Zusatzförderung in Höhe von € 400,-- pro kWpeak, bis zu € 2.000,--

Förderungsvoraussetzung ist die Förderzusage des Klima- und Energiefonds.

 

Förderung im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) für Anlagen bis 5 kWpeak

 

Von Privatpersonen investierte und auf Wohnhäusern errichtete Anlagen werden bis maximal 5 kWpeak im Rahmen des KLIEN durch Investitionszuschüsse gefördert. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting KPC Externer Link.

Die Antragstellung startet am 4. April 2011 und endet am 30. April 2011. Anträge können nur digital über die Homepage www.photovoltaik2011.at Externer Link eingebracht werden. Dort ist die Antragstellung im Detail beschrieben.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. In der ersten, der Registrierungsstufe, erfolgt eine grundsätzliche Einreichung mit persönlichen Daten und dem Anlagenstandort. Auf dieser Basis erfolgt die Reihung der Anträge. Es ist für jedes Bundesland ein bestimmtes Kontingent vorhanden. Anträge werden akzeptiert so lange noch Kontingent vorhanden ist bzw. bis zum 30. April 2011. Mit dem Kontingent für Tirol können rund 400 Anlagen errichtet werden. Ist ein Förderwerber gereiht, erfolgt nach spätestens einer Stunde eine elektronische Benachrichtigung. Dann sind 72 Stunden Zeit für den zweiten Schritt - die detaillierte Antragstellung. Dafür benötigen Sie Daten zur Anlage und eine verbindliches Angebot einer Fachfirma.

Bitte lesen Sie sich die Unterlagen gründlich durch!

Zusatzförderung des Landes

 Voraussetzungen:

 ¨   Förderzusage des Klima- und Energiefonds

¨   Anerkennung als Ökostromanlage

 

Ablauf:

 Bringen Sie die Anträge auf Gewährung der Zusatzförderung und auf Anerkennung als Ökostromanlage bei der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, Heiliggeiststr. 7-9, 6020 Innsbruck, ausschließlich elektronisch  per Email eMailwasser.energierecht@tirol.gv.at oder per Telefax (0521-508-742475) unter Anschluss der vollständigen Beilagen ein.

Die Reihung erfolgt nach dem Einlangen vollständiger Anträge.Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie nach Maßgabe der Ausschöpfung der im Rahmen des Landeshaushaltsvoranschlages zur Verfügung stehenden Mittel (Begrenzung der Förderaktion 2011 mit € 1 Mio) ein Zusicherungsschreiben.

 Antrag Zusatzförderung (doc 64 KB)

Die Auszahlung der Zusatzförderung erfolgt nach Vorlage des Nachweises über die Auszahlung der Investitionsförderung durch den Klima- und Energiefonds für die fördergegenständliche Anlage.

 

Sonstiges zu Photovoltaikanlagen:

Private und gewerbliche PV-Anlagen über 5 kWp werden von der OeMAG-Abwicklungsstelle für Ökostrom AG gefördert, wobei die Investitionskosten im Einspeisepreis einkalkuliert sind. Die Ökostromverordnung 2011 wurde am 28.01.2011 erlassen (BGBl. II Nr. 25/2011), der Einspeisetarif beträgt max. 38 Cent/kWh. Die OeMAG hatte bereits im November 2009 die Möglichkeit eröffnet Ansuchen zu stellen; laut Mitteilung auf ihrer Website sind bereits Anträge für über 100% der zur Verfügung stehenden Mittel in der Warteliste. Die Warteliste für 2011 wurde aber bereits eröffnet. Nähere Informationen über die Einreichung bei der OeMAG finden Sie auf der website http://oem-ag.at Externer Link. Voraussetzung für eine Förderung durch OeMAG ist die Anerkennung als Ökostromanlage.

zur Anerkennung:

Gemäß § 7 Abs. 1 Ökostromgesetz darf eine Anlage nur dann als Ökostromanlage anerkannt werden, wenn die Unterlagen über den rechtmäßigen Betrieb der Anlage vorliegen. Dementsprechend ist für eine Anerkennung die Vorlage des rechtskräftigen Baubescheides und bei Anlagen über 5 kWp der Zurkenntnisnahme der Anzeige nach § 24 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2003 durch die Bezirksverwaltungsbehörde notwendig.Wenn alle Unterlagen vollständig beigebracht sind, dauert das Anerkennungsverfahren ca 1 Woche.

Verwaltungsabgaben:

Abgesehen von Stempelgebühren kostet die baurechtliche Bewilligung € 70,- Gemeindeverwaltungsabgabe, die Zurkenntnisnahme der Anzeige nach dem Tiroler Elektrizitätsgesetz für PV-Anlagen über 5 kWp € 550,- Verwaltungsabgabe.

Antrag auf Anerkennung einer Photovoltaikanlage  (doc 53 KB)