Das Wasserbuch ist ein öffentliches Register, in welches die von der Wasserrechtsbehörde verliehenen Wasserbenutzungsrechte eingetragen bzw. ersichtlich gemacht werden.
Ein Wasserbenutzungsrecht ist ein von der zuständigen Wasserrechtsbehörde (je nach Anlage: Bezirkshauptmannschaft, Landeshauptmann oder Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) verliehenes Recht, ein bestimmtes Gewässer oder eine bestimmte Wassermenge eines Gewässers für einen genau definierten Zweck auf eine bestimmte (befristete) Zeit verwenden bzw. benutzen zu dürfen.
Eine Person, der ein Wasserbenutzungsrecht verliehen wurde, ist Wasserberechtigte hinsichtlich der betreffenden Wasserbenutzungsanlage. Als solche hat sie in anderen wasserrechtlichen Verfahren, die ihr Wasserbenutzungsrecht berühren könnten, Parteistellung.
Rechtsgrundlage für das Wasserbuch sind das Wasserrechtsgesetz 1959 und die Wasserbuchverordnung.
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