Die Abteilung Brücken und Tunnelbau des Landes ist zuständig für die Kontrolle und Prüfung von 2105 Brückenobjekten und 44km Tunnel und Galerien.
Tunnelprüfung:
Prüfabstände:
1) Tunnel in offener Bauweise
- alle 6 Jahre Hauptprüfung
- alle 2 Jahre Kontrolle
- laufende Überwachungen mind. alle 4 Monate
- bei Bedarf Sonderprüfungen, Meßprogramme usw.
2) Tunnel mit bergmännischem Vortrieb
- alle 10 Jahre Hauptprüfung
- alle 2 Jahre Kontrolle
- laufende Überwachungen mind. alle 4 Monate
- bei Bedarf Sonderprüfungen, Messprogramme





