Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Lärmschutz Förderungen

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Wenn Ihr Wohnobjekt direkt an einer verkehrsreichen Landesstraße B gelegen ist, hilft Ihnen die Landesstraßenverwaltung durch Förderung von Lärmschutzfenstern und -türen den Verkehrslärm in möglichst erträglichen Grenzen zu halten. 

Wie erlangt man eine Förderung von Lärmschutzfenstern?

  1. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind:  
    • Das Wohnobjekt muss an einer Landesstraße B liegen.
    • Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten sein.
    • Der Antragsteller (Mieter, Eigentümer) muss bereits seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen bzw. Eigentümer sein.
  2. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (pdf 119 KB) (pdf-Dokument, 120 kB)
  3. Antragsformular ausfüllen (pdf-Dokument (pdf 15 KB), 15 kB oder Word-Dokument (doc 40 KB), 41 kB; Stand: 2005-07-05)
  4. Den Antrag an die zuständige Abteilung Straßenbau, Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck schicken. 

Weitere Auskünfte erhalten Sie vom zuständigen Sachbearbeiter Max Holzer unter 0512/508-4054 bzw. unter eMailmax.holzer@tirol.gv.at

Abteilung Straßenbau, Gruppe Bau und Technik
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
++43 (0) 512/508-4041
++43 (0) 512/508-4045
eMailstrassenbau@tirol.gv.at