Wenn Ihr Wohnobjekt direkt an einer verkehrsreichen Landesstraße B gelegen ist, hilft Ihnen die Landesstraßenverwaltung durch Förderung von Lärmschutzfenstern und -türen den Verkehrslärm in möglichst erträglichen Grenzen zu halten.
Wie erlangt man eine Förderung von Lärmschutzfenstern?
- Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind:
- Das Wohnobjekt muss an einer Landesstraße B liegen.
- Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten sein.
- Der Antragsteller (Mieter, Eigentümer) muss bereits seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen bzw. Eigentümer sein.
- Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (
119 KB) (pdf-Dokument, 120 kB) - Antragsformular ausfüllen (pdf-Dokument (
15 KB), 15 kB oder Word-Dokument (
40 KB), 41 kB; Stand: 2005-07-05) - Den Antrag an die zuständige Abteilung Straßenbau, Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck schicken.
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom zuständigen Sachbearbeiter Max Holzer unter 0512/508-4054 bzw. unter
max.holzer@tirol.gv.at
Abteilung Straßenbau, Gruppe Bau und Technik
A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3
++43 (0) 512/508-4041
++43 (0) 512/508-4045
strassenbau@tirol.gv.at



