Im Gebirgsland Tirol werden an die Betreiber einer Kraftfahrlinie aufgrund der topographischen Verhältnisse große Anforderungen gestellt.
Insgesamt stellen sich 37 Kraftfahrlinienunternehmen dieser verantwortungsvollen Aufgabe und befördern jährlich auf 4.000 km Verkehrsstrecke 72 Mio. Fahrgäste mit 650 Omnibussen.
25 dieser Kraftfahrlinienunternehmen haben sich im Verkehrsverbund Tirol
organisiert.
Die Spielregeln zur Durchführung eines Kraftfahrlinienverkehrs werden im Kraftfahrlinienrecht
Kraftfahrliniengesetz, (
85 KB)
Kraftfahrliniengesetz -Durchführungsverordnung, (
54 KB)
Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz, (
58 KB)
Berufszugangsverordnung, (
83 KB)
Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, (
54 KB)
Verordnung EWG 1191/69, (
40 KB)
Verordnung EWG 1893/91, (
17 KB)
Verordnung EWG 684/92, (
50 KB)
Verordnung EG 11/98, (
48 KB)
geregelt.
Am Beginn einer jeden Kraftfahrlinie steht ein entsprechendes Konzessionsansuchen .
Aufgrund dieses Ansuchens wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt und dabei überprüft, ob die persönlichen und allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession vorliegen und welche Haltestellen eingerichtet werden sollen.
Liegen sämtliche Voraussetzungen vor, kommt es in Folge zur Konzessionserteilung, die dem Berechtigungsinhaber und dem Fahrzeuglenker eine Reihe von Pflichten auferlegt.
Kontakt:
Abteilung Verkehrsplanung
A-6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
++43(0)512/508-4081
++43(0)512/508-4085
verkehrsplanung@tirol.gv.at



