Fahren mit Licht

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Fahren mit Licht

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Am 15. November 2005 tritt der § 99 Abs. 5a der 26. KFG Novelle (pdf 863 KB) in Kraft. Es müssen daher ab diesem Zeitpunkt die Fahrzeuglenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftwagens auch bei ausreichender Sicht also auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht verwenden.