Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Blaulicht und Folgetonhorn

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2452
Fax+43 (0)512 508 2455

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Blaulicht und Folgetonhorn

  ]

(§§ 20 und 22 KFG 1967)

 

Die Regelung, ob bei einem in Österreich zugelassenes Kraftfahrzeug Blaulicht und Folgetonhorn angebracht werden dürfen sind im Kraftfahrgesetz 1967 und dort in den §§  20 (pdf 22 KB) und  22 (pdf 16 KB) zu finden. In der Straßenverkehrsordnung 1960 im  § 26 (pdf 16 KB) befinden sich die Benützungsvorschriften und in der Kraftfahrgesetz Durchführungsverordnung im  § 59b (pdf 12 KB) einige Kennzeichungspflichten.

Außerdem bestehen Organisationen, an deren Fahrzeugen Blaulicht und Folgetonhorn ohne Bewilligung angebracht werden dürfen.

Im  § 20 Abs 5 (pdf 11 KB) KFG sind die Voraussetzungen definiert, unter welchen andere als die aufgezählten Organisationen eine Genehmigung erhalten können. Diese Bewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn ihre Verwendung im öffentlichen Interesse gelegen ist und vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit keine Bedenken bestehen. Es kann daher beispielsweise einer Krankenanstalt die einen Bereitschaftsdienst organisiert eine Bewilligung für einen Notarzt erteilt werden. Wichtig ist hierbei dass die Krankenanstalt für den Arzt die Bewilligung beantragt und entsprechend begründet.

Die Erteilung solcher Genehmigungen wird in Tirol restriktiv gehandhabt, da der Standpunkt vertreten wird dass das Blaulicht seine Wirkung verliert wenn zu viele Organisationen dieses verwenden.

Kontakt:
Brigittte Paulweber
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9 (Landhaus2)
Tel.: ++43 (0)512/508-2465
Fax: ++43 (0)512/508-2455
E- Mail:E-Mailmailto:verkehr@tirol.gv.at

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