Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Straßenaufsichtsorgane

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2452
Fax+43 (0)512 508 2455

[ Weitere Informationen ]

[ Formulare ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Straßenaufsichtsorgane

  ]

Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer, überbreit und überlang) und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bestellt.

 

Formulare: 

Ruhender Verkehr  (pdf 41 KB)

Fließender Verkehr  (pdf 78 KB) und   ( Praxisnachweis) (pdf 35 KB)

               
 

Straßenaufsichtsorgan für den ruhenden Verkehr 
(ruhender Verkehr)

Voraussetzungen (z.B. Überwachtung Tiroler Parkabgabegesetz): 

1. österr. Staatsbürgerschaft
2. Ärztliches Attest gem. § 10 Abs. 2 lit. a Tiroler-Parkabgabegesetz 1997
3. keine relevanten Verwaltungsstrafen
4. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
5. Führerschein Klasse B  (Ausstellungsdatum mind. 3 Jahre vor Antragstellung)
6. Prüfungsnachweis Straßenaufsichtsorgan (Überwachung des ruhenden Verkehrs)
Kosten:

Verwaltungsabgabe (Punkt 3 des Allgemeinen Teiles der Tiroler Landesverwaltungsabgabenverordnung 1996)

 

€  5,00

Bundesstempelgebühr für Ansuchen (Tarifpost 6 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)

 

€ 14,30

Barauslagen (für Ausgabe der Plakette)

 

€  8,24

Bundesstempelgebühr für Beilagen (Tarifpost 5 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)

€  3,90 pro Bogen

Straßenaufsichtsorgan für den fließenden Verkehr
(Sondert
ransportbegleitung)

Voraussetzungen für die Bestellung (Vereidigung): 

1.       österreichische Staatsbürgerschaft

2.       keine relevanten Verwaltungsstrafen

3.       keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen

4.       Lenkberechtigung C und C+E

5.       deutsche Sprache

6.       entsprechende Ausbildung

a.       Stufe 2 und 3

b.       Stufe 4

7.       bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und Tätigkeitsnachweis

 

Praktische Ausbildung:

Es ist eine ausreichende Ausbildung bei Transportbegleitfirmen durch mehrmalige Teilnahme (mindestens 6 ) an Transporten erforderlich.

 

Für die Vereidigung zum STAO der Stufe 4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2 ermächtigtes Organ nachweisen können. Weiters müssen ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses nachgewiesen werden. Der Aufstockungskurs kann erst nach sechs Monaten Praxis absolviert werden.

 

Bestelldauer:

drei Jahre (sowohl für Erstvereidigung als auch für Verlängerung)

 

Auffrischungskurs:

Vor jeder neuerlichen Bestellung ist ein Auffrischungskurs zu absolvieren.

 

Kosten:

Verwaltungsabgabe (Punkt 3 des Allgemeinen Teiles der Tiroler Landesverwaltungsabgabenverordnung 1996)

 

€  5,00

Bundesstempelgebühr für Ansuchen (Tarifpost 6 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)

 

€ 14,30

Barauslagen (für Ausgabe der Plakette)

 

€  8,24

Bundesstempelgebühr für Beilagen (Tarifpost 5 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)

 

€  3,90 pro Bogen

Tarifpost 14 für die Ausstellung des Ausweises

€ 14,30

 

Kontakt:

Sabine Lorenz
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9 (Landhaus2)
Tel.: ++43 (0)512/508-2454
Fax: ++43 (0)512/508-2455
E- Mail: E-Mailsabine.lorenz@tirol.gv.at

Gaby Wechselberger
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9 (Landhaus2)
Tel.: ++43 (0)512/508-2461
Fax: ++43 (0)512/508-2455
E- Mail: E-Mailgaby.wechselberger@tirol.gv.at