Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer, überbreit und überlang) und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bestellt.
Formulare:
Ruhender Verkehr (
41 KB)
Fließender Verkehr (
78 KB) und ( Praxisnachweis) (
35 KB)
Straßenaufsichtsorgan für den ruhenden Verkehr
(ruhender Verkehr)
Voraussetzungen (z.B. Überwachtung Tiroler Parkabgabegesetz):
1. österr. Staatsbürgerschaft
2. Ärztliches Attest gem. § 10 Abs. 2 lit. a Tiroler-Parkabgabegesetz 1997
3. keine relevanten Verwaltungsstrafen
4. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
5. Führerschein Klasse B (Ausstellungsdatum mind. 3 Jahre vor Antragstellung)
6. Prüfungsnachweis Straßenaufsichtsorgan (Überwachung des ruhenden Verkehrs)
Kosten:
Verwaltungsabgabe (Punkt 3 des Allgemeinen Teiles der Tiroler Landesverwaltungsabgabenverordnung 1996)
| € 5,00 |
Bundesstempelgebühr für Ansuchen (Tarifpost 6 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
| € 14,30 |
Barauslagen (für Ausgabe der Plakette)
| € 8,24 |
Bundesstempelgebühr für Beilagen (Tarifpost 5 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.) | € 3,90 pro Bogen |
Straßenaufsichtsorgan für den fließenden Verkehr
(Sondertransportbegleitung)
Voraussetzungen für die Bestellung (Vereidigung):
1. österreichische Staatsbürgerschaft
2. keine relevanten Verwaltungsstrafen
3. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
4. Lenkberechtigung C und C+E
5. deutsche Sprache
6. entsprechende Ausbildung
a. Stufe 2 und 3
b. Stufe 4
7. bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und Tätigkeitsnachweis
Praktische Ausbildung:
Es ist eine ausreichende Ausbildung bei Transportbegleitfirmen durch mehrmalige Teilnahme (mindestens 6 ) an Transporten erforderlich.
Für die Vereidigung zum STAO der Stufe 4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2 ermächtigtes Organ nachweisen können. Weiters müssen ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses nachgewiesen werden. Der Aufstockungskurs kann erst nach sechs Monaten Praxis absolviert werden.
Bestelldauer:
drei Jahre (sowohl für Erstvereidigung als auch für Verlängerung)
Auffrischungskurs:
Vor jeder neuerlichen Bestellung ist ein Auffrischungskurs zu absolvieren.
Kosten:
Verwaltungsabgabe (Punkt 3 des Allgemeinen Teiles der Tiroler Landesverwaltungsabgabenverordnung 1996)
| € 5,00 |
Bundesstempelgebühr für Ansuchen (Tarifpost 6 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
| € 14,30 |
Barauslagen (für Ausgabe der Plakette)
| € 8,24 |
Bundesstempelgebühr für Beilagen (Tarifpost 5 gem. Gebührengesetz 1957 i.d.g.F.)
| € 3,90 pro Bogen |
Tarifpost 14 für die Ausstellung des Ausweises | € 14,30 |
Kontakt:
Sabine Lorenz
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9 (Landhaus2)
Tel.: ++43 (0)512/508-2454
Fax: ++43 (0)512/508-2455
E- Mail:
sabine.lorenz@tirol.gv.at
Gaby Wechselberger
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9 (Landhaus2)
Tel.: ++43 (0)512/508-2461
Fax: ++43 (0)512/508-2455
E- Mail:
gaby.wechselberger@tirol.gv.at


