Für den Flughafen Innsbruck gilt folgende Betriebszeit:
Die tägliche Betriebszeit ist 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr.
Zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr für gewerbsmäßige Flüge mit Propeller- und Turbopropflugzeugen, welche den Gesamtlärmpegel einer Dash 8 nicht überschreiten, wobei zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr nur Landungen gestattet sind.
Zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr für gewerbsmäßige Flüge mit Strahlenflugzeugen, deren Landelärmpegel geringer ist als der Landelärmpegel einer Dash 8, sind Landungen gestattet.
Für Rettungs-, Ambulanz- und Katastropheneinsätze mit lärmarmen Luftfahrzeugen und mit Hubschraubern gilt eine Betriebszeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Landungen nur zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr.
Kontakt:
Flughafen Innsbruck:
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.
Fürstenweg 180, 6020 Innsbruck
Tel. +43/512/22525-0
Fax +43/512/22525-102
info@innsbruck-airport.com
www.innsbruck-airport.com
Zuständige Behörde hinsichtlich der Aufsicht, des Betriebes und bestimmter Einrichtungen ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, +43/1/711 62 65 0.
Für die Genehmigung der Bodeneinrichtungen das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht Herr Klaus Hohenauer, ++43(0)512/508-2449


