Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Haltestellenfestsetzung

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2452
Fax+43 (0)512 508 2455

[ Weitere Informationen ]

[ Formulare ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Haltestellenfestsetzung

  ]
<table valign="top" border="0" align="left" width="100%" cellpadding="0" cellspacing="0"><tbody><tr><td><table border="0" align="left" width="100%" cellpadding="0" cellspacing="0"><tbody><tr><td class="content_body">

Bushaltestellen werden grundsätzlich vom Landeshauptmann aufgrund einer mit einem Lokalaugenschein verbundenen mündlichen Verhandlung festgesetzt. Zu dieser Verhandlung sind insbesondere

  • der Unternehmer, 
  • der Straßenbaulastträger,
  • die Straßenaufsichtsbehörde,
  • die Bezirksverwaltungsbehörde,
  • im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde auch diese und
  • die Gemeinden

zu laden.

<table class="table_content"><tbody><tr><td valign="bottom">Anträge um Festsetzung einer Haltestelle können grundsätzlich nur vom jeweiligen Konzessionsinhaber eingebracht werden. Anrainer, Gemeinden usw. sind nicht antragsberechtigt</td></tr></tbody></table></td></tr></tbody></table></td></tr><tr><td></td></tr></tbody></table>