Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Luftfahrthindernisse

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2452
Fax+43 (0)512 508 2455

[ Weitere Informationen ]

[ Formulare ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Luftfahrthindernisse

  ]

 

Innerhalb Sicherheitszone (Flughafen Innsbruck): 

  • Bauten oberhalb der Erdoberfläche, Anpflanzungen, verspannte Seile und Drähte sowie aus der umgebenden Landschaft herausragende Bodenerhebungen,
  • Verkehrswege sowie Gruben, Kanäle und ähnliche Bodenvertiefungen

Zuständigkeit:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Außerhalb der Sicherheitszone:

die in lt. a) bezeichneten Anlagen, wenn ihre Höhe über der Erdoberfläche

  • 100 m übersteigt oder
  • 30 m übersteigt und sich die Anlage auf einer natürlichen oder künstlichen Bodenerhebung befindet, die mehr als 100 m aus der umgebenden Landschaft herausragt.

Temporäre Anlagen bis zu einem Jahr, mit einem Bodenabstand von mehr als 10 m über Grund (z.B. Holzbringungsbahn) sind der Behörde mittels Lageplan und Erhebungsbogen-Flughindernisse zu melden.
(Erhebungsbogen mit Ausfüllhilfe) (pdf 370 KB)

Seil- und Drahtverspannungen sind außerhalb von Sicherheitszonen Luftfahrthindernisse, wenn der Bodenabstand mehr als 10 m beträgt.

Aufgrund der Verordnung des Landeshauptmannes vom 24.04.1995 über die Festlegung von Gebieten mit Luftfahrthindernissen (Lufahrthindernis-Verordnung) wurde das gesamte Gebiet Tirol, mit Ausnahme der geschlossenen Ortschaften, festgelegt.

Allfällige Luftfahrthindernisse werden laufend erfasst.

Eine Aktualisierung von Flughindernissen Externer Link erfolgt alle zwei Monate.

Kontakt:
Klaus Hohenauer
Abteilung Verkehrsrecht
A-6020 Innsbruck
Heiliggeiststrasse 7-9 
Tel.: ++43(0)512/508-2449
Fax: ++43(0)512/508-2455
e-mail: eMailverkehr@tirol.gv.at