Luftfahrtveranstaltungen sind Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind (Paragleitwettbewerbe, Durchführung von Flugvorführungen, etc.).
Für die Abhaltung derartiger Veranstaltungen muss eine Bewilligung durch die Luftfahrtbehörde eingeholt werden.
Das Ansuchen kann mittels E-mail, Post oder Fax, mindestens 14 Tage vorher (Ermittlungsverfahren), eingegereicht werden.
Kontakt:
Klaus Hohenauer
Abteilung Verkehrsrecht
A-6020 Innsbruck
Heiliggeiststrasse 7-9
Tel.: ++43(0)512/508-2449
Fax: ++43(0)512/508-2455
e-mail:
k.hohenauer@tirol.gv.at
Rückfragen an Verkehrsabteilung: verkehr@tirol.gv.at


