Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Binnenschifffahrtskonzession

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Binnenschifffahrtskonzession

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Der Zugang zum Verkehrsgewerbe Schifffahrt

Für die gewerbsmäßige Ausübung der Schifffahrt brauchen Sie eine Konzession.

Schifffahrt wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welchen Zweck dieser bestimmt ist.

Konzessionen können erteilt werden für:

  • Personenbeförderung im Linienverkehr,
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr,
  • Güterbeförderung,
  • Remork (Mitführen von Schiffen Dritter),
  • Fährverkehr,
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Schwimmkörpern,
  • Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeugen (z.B. Bugsieren in Häfen, Schleppen von Wasserschifahrern oder Fluggeräten, Eisbrecherdienste).

Ausnahmen von der Konzessionspflicht:

  • Werkverkehr,
  • Personen- und Güterbeförderung sowie Remork durch ausländische Schifffahrtsunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr,
  • Vorübergehende Kabotage (Beförderung zwischen Häfen des selben Staates) durch Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig sind und dort die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Verkehr der entsprechenden Art erhalten haben.

Näheres im Informationsblatt Externer Link des BMVIT

Rechtliche Information: Gesetz Externer Link