
Bei immer mehr Hafenbehörden (Italien, Kroatien,Slowenien,... ) bekommen Sie Probleme, wenn Sie beim Eindeklarieren keine amtlichen Schiffspapiere vorweisen können
- Alle bisher üblichen Bestätigungen (ÖAMTC, ARBÖ,Yachtclubs,...) werden nach unseren Informationen bereits seit einigen Jahren nicht mehr akzeptiert!
Jachtzulassung für die See:
Österreichischer Seebrief für Jachten:
Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst wird eine Urkunde (Seebrief) ausgestellt, die Sie zusammen mit dem Bescheid und dem Messbrief im Original oder in beglaubigter Kopie an Bord mitführen müssen.
Jachten mit einer Länge von 5 m oder weniger sowie Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden. Für diese Fahrzeugkategorien besteht jedoch die Möglichkeit, ein anderes für Küstengewässer einiger Staaten geltendes Zulassungsdokument zu erwerben, nämlich eine Binnen-Zulassungsurkunde (sehen Sie dazu die Information
"Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente
").
Fahrzeuge, die nach dem 16. Juni 1998 in der Europäischen Union erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Ausgenommen sind Selbstbauten für den Eigengebrauch.
Allgemeine Informationen: (
44 KB)
Ausrüstungslisten für Fahrtbereiche:
- Ausrüstungsliste für die Watt- oder Tagesfahrt (Fahrtbereich 1) (
52 KB) (PDF-Format) - Ausrüstungsliste für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2) (
46 KB) (PDF-Format) - Ausrüstungsliste für die küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) (
47 KB) (PDF-Format) - Ausrüstungsliste für die weltweite Fahrt (Fahrtbereich 4) (
47 KB) (PDF-Format)
Formulare:
- Antrag auf Zulassung zur Seeschifffahrt (
465 KB) - Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Seeschifffahrt (
27 KB) - CE-Datenblatt (
28 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:
Amt der Tiroler Landesregierung | Telefon: +43(0)512/508-3663 Fax: +43(0)512/508-3665 E-Mail: |
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.30 - 12.00 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
- Stadtplan Innsbruck



