Zulassung für die See

Behördenwegweiser

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Zulassung für die See

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meer

Bei immer mehr Hafenbehörden (Italien, Kroatien,Slowenien,... ) bekommen Sie Probleme, wenn Sie beim Eindeklarieren keine amtlichen Schiffspapiere vorweisen können

  • Alle bisher üblichen Bestätigungen (ÖAMTC, ARBÖ,Yachtclubs,...) werden nach unseren Informationen bereits seit einigen Jahren nicht mehr akzeptiert! 

Jachtzulassung für die See:

Österreichischer Seebrief für Jachten:
Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst wird eine Urkunde (Seebrief) ausgestellt, die Sie zusammen mit dem Bescheid und dem Messbrief im Original oder in beglaubigter Kopie an Bord mitführen müssen.

Jachten mit einer Länge von 5 m oder weniger sowie Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden. Für diese Fahrzeugkategorien besteht jedoch die Möglichkeit, ein anderes für Küstengewässer einiger Staaten geltendes Zulassungsdokument zu erwerben, nämlich eine Binnen-Zulassungsurkunde (sehen Sie dazu die Information
"Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente Externer Link").

Fahrzeuge, die nach dem 16. Juni 1998 in der Europäischen Union erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Ausgenommen sind Selbstbauten für den Eigengebrauch.

Allgemeine Informationen: (doc 44 KB)

 

Ausrüstungslisten für Fahrtbereiche:

Formulare:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrsrecht, FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 233
6020 Innsbruck

Telefon:          +43(0)512/508-3663

Fax:               +43(0)512/508-3665

E-Mail:            E-Mailfahrzeugtechnik@tirol.gv.at

Wir sind für Sie da: