Für die selbständige Führung von Rafts benötigen Sie einen Raftführerschein
Praxisbestätigung (
17 KB): (bei Erstanmeldung)
Praktische Ausbildung (durch geprüften Raftführer)
Nachweis der Fahrpraxis (ein Monat für Schiffsführerpatent - Raft):
Schriftliche Bestätigung des Ausbilders, aus der Funktion, Fahrzeugart und -länge, Dauer und Gewässer hervorgehen.
Für die praktische Aus- u. Weiterbildung von Raft-Guides steht auch ein vom Alpinen-Sicherheits u. Informationszentrum (ASI) in Zusammenarbeit mit der Plattform Wasser Tiroler Oberland und vielen Rafting-Experten ausgearbeiteter Raftinglehrplan
zum downloaden zur Verfügung.
Prüfungsstoff:
Prüfungsort:
- theoretische Prüfung: Haiming, Faszinatour Outdoorzentrum ,
- Beginn theoretische Prfg.: 08:45 Uhr
- Praktische Prüfung: Einstieg: Imst Fluß-KM 355,2
Ausstieg: Haiming
Umschreibung alter Patente:
Alle bis 1997 ausgestellten ( blauen ) Raftführerpatente können auf Scheckkarten
umgeschrieben werden!
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:
Amt der Tiroler Landesregierung | Telefon: +43(0)512/508-3663 Fax: +43(0)512/508-3665 E-Mail: fahrzeugtechnik@tirol.gv.at |
Wir sind für Sie da:
- Montag - Freitag; 08.30 - 12.00 Uhr
- Nachmittags nach Vereinbarung
- Stadtplan Innsbruck



