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Raftführerpatent

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Für die selbständige Führung von Rafts benötigen Sie einen Raftführerschein

Raftführerpatent

Praxisbestätigung (pdf 17 KB)(bei Erstanmeldung)

Praktische Ausbildung (durch geprüften Raftführer)

Nachweis der Fahrpraxis (ein Monat für Schiffsführerpatent - Raft):
Schriftliche Bestätigung des Ausbilders, aus der Funktion, Fahrzeugart und -länge, Dauer und Gewässer hervorgehen.

Für die praktische Aus- u. Weiterbildung von Raft-Guides steht auch ein vom Alpinen-Sicherheits u. Informationszentrum (ASI) in Zusammenarbeit mit der Plattform Wasser Tiroler Oberland und vielen Rafting-Experten ausgearbeiteter Raftinglehrplan Externer Link zum downloaden zur Verfügung.

Prüfungsstoff: 

Prüfungsort:

  • theoretische Prüfung:         Haiming, Faszinatour Outdoorzentrum ,
  • Beginn theoretische Prfg.:  08:45 Uhr
  • Praktische Prüfung:            Einstieg: Imst Fluß-KM 355,2
                                             Ausstieg: Haiming

Umschreibung alter Patente:

Alle bis 1997 ausgestellten ( blauen ) Raftführerpatente können auf Scheckkarten
umgeschrieben werden!

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrsrecht,
FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 233
6020 Innsbruck

Telefon:          +43(0)512/508-3663

Fax:               +43(0)512/508-3665

E-Mail:           fahrzeugtechnik@tirol.gv.at

Wir sind für Sie da: