Behördenwegweiser

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Prüfungstermine Raft

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Prüfungstag 

Anmeldeschluss

Bemerkungen

Mittwoch

22.05.2013

08.05.2013

Mittwoch

05.06.2013

22.05.2013

Mittwoch

19.06.2013

05.06.2013

Mittwoch03.07.201319.06.2013

Bei Hochwasser und, oder starker Treibholzführung, kann aus Sicherheitsgründen keine Prüfung durchgeführt werden!

 

  • Aus organisatorischen Gründen können nur vollständige, zeitgerecht eingereichte, schriftliche Anmeldungen Externer Link berücksichtigt werden, bitte die E- Mail Adresse zur Kontaktierung angeben!
  • Sämtliche Unterlagen  sind bis spätestens 2 Wochen vor dem beantragten Prüftermin der Behörde vorzulegen. Sobald der Antrag beim Amt der Tiroler Landesregierung eingegangen ist, erhalten Sie einen Erlagschein für die Gebühren und Abgaben (€ 74,20). Diese  müssen bei der Landesbuchhaltung, namentlich zuordenbar, eingezahlt werden.
  • Zur praktischen Prüfung haben die Kandidaten in geeigneter Ausrüstung (Raftführer) zu erscheinen.
  • Die Prüfungskandidaten haben dafür sorge zu tragen, dass zur praktischen Prüfung geeignete Rafts (mind. 10 Personen) zur Verfügung stehen. Sollten sie über keine Rafts verfügen, können diese bei den ansässigen Raftingunternehmen angemietet werden. (bei rechtzeitiger Reservierung)
  • Der Praxisnachweis (pdf 17 KB) muss bis spätesten 1 Woche vor dem beantragten Prüfungstermin, im Original, bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
  • Der Führerschein kann auch in Kopie eingereicht werden, spätesens bei der Prüfung muss  der Originalführerschein vorgelegt werde.

A C H T U N G

!!!Nicht zeitgerecht eingelangte, oder unvollständige Anmeldungen werden ausnamslos nicht berücksichtigt!!!


 

 

Kosten

  • Die Kosten der Prüfung setzten sich folgendermaßen zusammen:
  • Anmeldegebühr:            € 14,30
  • Verwaltungsabgabe:      € 13,00
  • Beilagengebühr:            € 3,90 (pro Beilage)   
  • Prüfungstaxen:             € 43,00

      ---------------------------------------------------

  • Summe:                         € 74,20

Sonstige Kosten: Die Kosten für die Ausstellung und Zustellung des Befähigungsausweises werden dem Berechtigungsinhaber von der Österreichischen Staatsdruckerei AG direkt verrechnet.

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrsrecht,
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 233
6020 Innsbruck

Telefon: +43(0)512/508-3663
Fax: +43(0)512/508-3665
E-Mail: E-Mailfahrzeugtechnik@tirol.gv.at

Wir sind für Sie

  • Montag - Freitag; 08.00 - 12.00 Uhr
    (um Ihre Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie bitte einen Termin )
  • Nachmittags nur nach Vereinbarung
  • Stadtplan Innsbruck Externer Link