Behördenwegweiser

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Prüfungstermine Raft

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Prüfungstag 

Anmeldeschluss

Bemerkungen

Mittwoch

27.05.2009

13.05.2009

Prüfung am 27.05.09 wegen Hochwasser abgesagt 

Donnerstag

04.06.2009

21.05.2009

Mittwoch

10.06.2009

27.05.2009

Donnerstag18.06.200904.06.2009
Mittwoch24.06.200910.06.2009Prüfung abgesagt, Ersatztermin: 02.07.09

Bei Hochwasser und, oder starker Treibholzführung, kann aus Sicherheitsgründen keine Prüfung durchgeführt werden!

 

  • Aus organisatorischen Gründen können nur vollständige, zeitgerecht eingereichte, schriftliche Anmeldungen berücksichtigt werden.
  • Sämtliche Unterlagen  sind bis spätestens 2 Wochen vor dem beantragten Prüftermin der Behörde vorzulegen und die Gebühren und Abgaben (€ 29,80)  müssen bei der Landesbuchhaltung, namentlich zuordenbar, eingegangen sein.
  • Zur praktischen Prüfung haben die Kandidaten in geeigneter Ausrüstung (Raftführer) zu erscheinen.
  • Die Prüfungskandidaten haben dafür sorge zu tragen, dass zur praktischen Prüfung geeignete Rafts (mind. 10 Personen) zur Verfügung stehen. Sollten sie über keine Rafts verfügen, können diese bei den ansässigen Raftingunternehmen angemietet werden. (bei rechtzeitiger Reservierung)
  • Die Einzahlung der Prüfungstaxe wird am Prüfungstag (€ 43,00) kontrolliert, dabei können nur Barüberweisungsbestätigung berücksichtigt werden.
  • Der Praxisnachweis muss bis spätesten 1 Woche vor dem beantragten Prüfungstermin, vollständig ausgefüllt, bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
  • Der Führerschein kann auch in Kopie eingereicht werden, spätesens bei der Prüfung muss  der Originalführerschein vorgelegt werde.

A C H T U N G

!!!Nicht zeitgerecht eingelangte, oder unvollständige Anmeldungen werden ausnamslos nicht berücksichtigt!!!


Kosten

Die Kosten der Prüfung setzten sich folgendermaßen zusammen:

  • Anmeldegebühr:            € 13,20
  • Verwaltungsabgabe:      € 13,00
  • Beilagengebühr:            € 3,60 (pro Beilage)   Musterzahlschein

  • Sonstige Kosten: Die Kosten für die Ausstellung und Zustellung des Befähigungsausweises werden dem Berechtigungsinhaber von der Österreichischen Staatsdruckerei AG direkt verrechnet.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrsrecht,
FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 233
6020 Innsbruck

Telefon:          +43(0)512/508-3663
Fax:               +43(0)512/508-3665
E-Mail:            fahrzeugtechnik @tirol.gv.at

Wir sind für Sie da:

  • Montag - Freitag; 08.00 - 12.30 Uhr
    (um Ihre Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie bitte einenTermin )
  • Nachmittags nur nach Vereinbarung
  • Stadtplan Innsbruck