Behördenwegweiser

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Schiffsführung auf Binnengewässern

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Schiffsführerpatent

Für die selbständige Führung von Motorfahrzeugen mit mehr als 4,4 KW Motorleistung

Fahrpraxisbestätigung

Ausbildung (in einer Schiffsführerschule)

  • Eine Ausbildung von Schiffsführern dürfen nur solche Schulen vornehmen, die auch eine entsprechende Bewilligung (der Tiroler Schifffahrtsbehörde) besitzen.

Motorboot- u. Nautikschule, Ing. Dietmar Heiseler

Sportschifffahrtsschule Ing. Walter Harm

Yachtschule Schwaiger, Inh. Friedrich Schwaiger

Bitte Anmeldung in Schule abgeben!

Internationales Zertifikat für Fahrten im Ausland

  • Für Fahrten auf Binnengewässern im EU Ausland empfehlen wir allen Besitzern von österr. Motorbootführerscheinen sich noch zusätzlich ein intern. Zertifikat ausstellen zu lassen!

  • Umschreibung von älteren Schiffsführerpatenten (Keine Verpflichtung zur Umschreibung!)
    Inhaber von älteren Schiffsführerpatenten (grüne /blaue Ausweise) können ihr Patent nunmehr ganz problemlos auf eine handliche Scheckkarte umschreiben zu lassen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich Bitte an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Verkehrsrecht,
FB Fahrzeugtechnik
Valiergasse 1, 1.Stock, Zi. 233
6020 Innsbruck

Telefon:          +43(0)512/508-3663

Fax:               +43(0)512/508-3665

E-Mail:            fahrzeugtechnik@tirol.gv.at

Wir sind für Sie da: