Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb von Flugplätzen bedarf es einer behördlichen Bewilligung. Vor Erteilung einer solchen Bewilligung wird das öffentliche Interesse geprüft. Der über das Grundstück Verfügungsberechtigte muss mit der Benützung einverstanden sein.
Derzeit werden Außenabflüge mit Hänge- und Paragleiter ohne Bewilligung (ausgenommen in dicht verbautem Gebiet sowie von Bauwerken, z.B. Brücken) geduldet.
Bewilligungspflicht besteht für motorisierte Hänge- und Paragleiter!
Das Ansuchen kann mittels E-mail, Post oder Fax, mindestens 14 Tage vorher (Ermittlungsverfahren), eingereicht werden.
Behörde:
Kontakt:
Klaus Hohenauer
Abteilung Verkehrsrecht
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
++43(0)512/508-2449
++43(0)512/508-2455
k.hohenauer@tirol.gv.at
Rückfragen an Verkehrsabteilung: verkehr@tirol.gv.at


