Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Außenstarts und -landungen

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2452
Fax+43 (0)512 508 2455

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Außenstarts und -landungen

  ]

Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb von Flugplätzen bedarf es einer behördlichen Bewilligung. Vor Erteilung einer solchen Bewilligung wird das öffentliche Interesse geprüft. Der über das Grundstück Verfügungsberechtigte muss mit der Benützung einverstanden sein.

 

Derzeit werden Außenabflüge mit Hänge- und Paragleiter ohne Bewilligung (ausgenommen in dicht verbautem Gebiet sowie von Bauwerken, z.B. Brücken) geduldet.

 

 

 

Bewilligungspflicht besteht für motorisierte Hänge- und Paragleiter!

 

 

Das Ansuchen kann mittels E-mail, Post oder Fax, mindestens 14 Tage vorher (Ermittlungsverfahren), eingereicht werden.

 

Behörde:

 

Kontakt:

Klaus Hohenauer
Abteilung Verkehrsrecht
A-6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
++43(0)512/508-2449
++43(0)512/508-2455
k.hohenauer@tirol.gv.at

 

 

 

 

Rückfragen an Verkehrsabteilung: verkehr@tirol.gv.at