Arbeitsmarktförderung NEU ab 1. Jänner 2010
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluss vom 22.12.2009 neue Richtlinien zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol beschlossen, die am
1. Jänner 2010 in Kraft treten.
Neue Inhalte - neue Struktur - neue Förderabwicklung - neue Einreichfristen
Dazu die wesentlichsten Änderungen:
Neue Inhalte
- Wesentliche Erhöhung der Fördersätze beim Bildungsgeld update, beim Bildungsdarlehen und bei der Lehrlingsförderung
- Ausweitung des Förderkreises
- Anhebung der Einkommensobergrenzen bei einkommensabhängigen Förderungen
- Weiterverfolgung des Qualitätsansatzes durch Neudefinition der Anerkannten Bildungsträger und Berücksichtigung der Bildungs- und Berufsberatung
Neue Struktur
- Neue Rahmenrichtlinie mit allgemeinen Regelungen zur Förderabwicklung und Begriffsbestimmungen
- Neue Ausbildungsbeihilfe (Zusammenlegung von Lehrlingsförderungszuschuss und Bildungsbeihilfe)
- Sonderprogramme zur raschen Reaktion auf arbeitsmarktpolitische Bedarfe
- Neue Richtlinie für Objektförderungen
Neue Förderabwicklung
- Vereinfachung durch Angabe des Einkommens im Erklärungsweg mit nachfolgender Stichprobenkontrolle
- Zum Teil neue Einreichfristen, Antragstellung im Vorhinein
Achtung
Die neuen Richtlinien sehen eine Änderung der Antragstellung vor:
Bildungsgeld update und Bildungskarenz plus sind nicht mehr nach Absolvierung der Kursmaßnahme sondern im Vorhinein - spätestens zwei Wochen nach Beginn der Kursmaßnahme bzw. nach Genehmigung der Bildungskarenz zu beantragen.
!!! Dies gilt bereits für alle Kurse, die nach dem 1. Jänner 2010 beginnen !!!
Die einzelnen Richtlinien und eine kurze Zusammenfassung finden sie hier
Die Richtlinien im Überblick zum Downloaden
Allgemeine Regelungen
Rahmenrichtlinie (
127 KB) des Landes Tirol
Individualförderungen
Richtlinie Bildungsgeld update (
53 KB)
Richtlinie Bildungsdarlehen (
57 KB)
Richtlinie Umwandlung eines Darlehens (
37 KB) in einen verlorenen Zuschuss
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe (
75 KB)
Richtlinie Begabtenförderung (
51 KB)
Sonderprogramme
Richtlinie Bildungskarenz plus (
43 KB)
Richtlinie EPU-Förderung (
51 KB)
Objektförderungen
Richtlinie Objektförderungen (
54 KB)
Rahmenrichtlinie
Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol (
127 KB)
Diese gilt für alle speziellen Förderrichtlinien und beinhaltet im Wesentlichen
- Allgemeine Regelungen für die Förderabwicklung
- Begriffsbestimmungen insb. auch eine Neudefinition der Anerkannten Bildungsträger
- Allgemeine Voraussetzungen für FördernehmerInnen
Individualförderungen
Richtlinie Bildungsgeld update (
53 KB)
Das Bildungsgeld update bleibt als zentrales Förderinstrument für alle Tiroler Beschäftigten erhalten und ist weiterhin einkommensunabhängig. Die wesentlichsten Änderungen sind
- Anhebung der Fördersätze: maximal € 1.200,-- pro Jahr und Person
- von bisher 25 % und 15 % auf 35 % Basisförderung, maximal € 700,-- und 25 % Zusatzförderung für formale Abschlüsse, maximal € 500,-- ; dieser neue Fördersatz gilt befristet für zwei Jahre (2010 und 2011)
- Neudefinition der Anerkannten Bildungsträger mit Übergangsbestimmungen
- Bildungsträger müssen Qualitätsmanagementsysteme nachweisen, damit ihre Bildungsmaßnahmen gefördert werden können; bestehende Zertifikate werden zum Teil anerkannt, es besteht eine dreijährige Übergangsfrist.
- Antragstellung im Vorhinein zur Sicherheit für den/die Förderwerber/in
- Förderansuchen sind nunmehr grundsätzlich vor Kursbeginn, spätesten zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme einzureichen.
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe (
75 KB)
Die bisherigen Förderschienen Lehrlingsförderungszuschusses und Bildungsbeihilfe werden zu einer neuen Richtlinie Ausbildungsbeihilfe zusammengefasst, da beide die Unterstützung zum Lebensunterhalt zum Inhalt haben. Wesentliche Neuerungen sind:
- Anhebung des Fördersatzes für Lehrlinge: einheitlich € 100,-- monatlich
- Neuregelung und Vereinfachung der Förderbemessung für Personen, die eine Förderung aufgrund eines Einkommensverlustes beantragen (bisherige Bildungsbeihilfe): abhängig von der vorherigen Beschäftigungsdauer 25 % bzw. 30% des Einkommensverlustes, maximal € 250,-- bzw. € 300,-- monatlich
- Neuregelung der Einkommensobergrenzen: die jeweiligen Richtsätze finden sich in der Richtlinie, z.B. für eine Person € 1.600,-- für zwei Personen € 2.300,-- usw. (es gilt das Haushaltseinkommen)
Richtlinie Bildungsdarlehen (
57 KB)
Der Kreis der möglichen Fördernehmer/innen bleibt gleich, es gibt zwei Arten von Darlehen (zur beruflichen Bildung einerseits und zur Selbständigkeit andererseits). Das Bildungsdarlehen ist nach wie vor einkommensabhängig. Wesentliche Änderungen:
- Erhöhung des Fördersatzes auf 80% der Kurskosten, maximal € 5.000,--
- Erhöhung der Einkommensgrenzen, die jeweiligen Richtsätze finden sich in der Richtlinie: z.B. für eine Person € 1.700,-- für zwei Personen € 2.600,-- usw. (es gilt das Haushaltseinkommen).
Richtlinie Umwandlung eines Darlehens zur Selbständigkeit in einen verlorenen Zuschuss (
37 KB)
Darlehen, die als Darlehen zur Selbständigkeit nach obiger Richtlinie gewährt worden sind, können nach sechs monatiger Selbständigkeit und sechsmonatiger Rückzahlung in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.
Richtlinie Begabtenförderung (
51 KB)
Der Kreis der FördernehmerInnen wird um GastschülerInnen erweitert.
Sonderprogramme
Mit den neu eingeführten Sonderprogrammen wird die Möglichkeit geschaffen, auf arbeitsmarktpolitische Bedarfe rasch und treffsicher zu reagieren. Es können zeitlich befristete Förderprogramme themen- oder branchenspezifisch erlassen und abgewickelt werden, die im bestehenden Rahmen nur schwer zu erfassen wären. Beispiele für Sonderprogramme sind:
Sonderprogramm Bildungskarenz plus (
43 KB)
Die Änderung betrifft die Einreichfrist und die Umstellung der Antragstellung. Anträge für Bildungsmaßnahmen, die ab 01.01.2010 beginnen, sind im vorhinein bzw. spätestens zwei Wochen nach Genehmigung des Weiterbildungsgeldes durch das AMS einzureichen.
Sonderprogramm EPU-Förderung (
51 KB)
Die Änderung betrifft die Ausweitung der Antragsfrist von zwei Wochen auf vier Wochen nach Anstellung der ersten Arbeitskraft.
Objektförderungen
Richtlinie Objektförderung (
54 KB)
In der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol werden nicht nur Individualförderungen abgewickelt, sondern auch arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Projekte gefördert und unterstützt. Da dieser Bereich immer wichtige wird, wurde auch hier ein einheitlicher Rahmen geschaffen.
Auskünfte
Für weitere Informationen stehen die MitarbeiterInnen des Sachgebietes Arbeitsmarktförderung gerne zur Verfügung.
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at


