Neue Richtlinien ab 1. Jänner 2010
Ziele der Förderung
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Bildungsdarlehen soll eine erleichterte Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten erreicht und damit ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.
Gegenstand
Es werden zinsfreie Darlehen zur Abdeckung von Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung vergeben. Förderbare Schulungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.
Informationen für Bildungsanbieter finden Sie hier (
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Darlehensarten
- Darlehen zur Selbständigkeit: dies dient zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, die Voraussetzung für den Eintritt in die berufliche Selbständigkeit sind. Als Bildungsmaßnahmen in diesem Sinn gelten
- Meisterprüfungskurse
- Befähigungskurse nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl.194/1994 idgF
- Unternehmerprüfungskurse
- Ausbildungen auf gesetzlicher Grundlage, die für die Ausübung eines bestimmten Berufes gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Darlehen für die berufliche Fortbildung
FörderwerberInnen
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben
- Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen
Weitere Voraussetzungen
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
- Ein Darlehen kann entweder als Darlehen zur beruflichen Fortbildung oder als Darlehen zur Selbständigkeit vergeben werden.
- Die Aus- bzw. Weiterbildung darf max. 3 Jahre dauern.
- Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens € 700,-- und darf maximal € 15.000,-- kosten.
Höhe der Förderung
Es kann ein zinsfreies Darlehen von 80% der förderbaren Kosten bis maximal € 5000,-- gewährt werden.
Einreichfrist für Föderansuchen
Spätestens spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme einzureichen.
Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2010 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben bzw. für bereits vergebene Bildungsdarlehen gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Auskünfte und Formularanforderung
Sachbearbeiterin
Formularanforderung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
Rahmenrichtlinie (
127 KB)
Richtlinie Bildungsdarlehen (
57 KB)
Antrag Bildungsdarlehen (
135 KB)





++43 (0) 512/508-3558