Neue Richtlinien ab 1. Jänner 2010
Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst. Informationen zur Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge finden Sie hier
Ziele der Förderung
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden
Gegenstand
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.
Informationen für Bildungsanbieter finden Sie hier (
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FörderwerberInnen
- Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
- Arbeitnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikationsverbesserung ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben
- Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen nach Familienphasen
Weitere Voraussetzungen
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
- Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens 2 Monate darf maximal 3 Jahre dauern.
- Die Wochenstundenanzahl muss mindestens 15 Stunden betragen.
- Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Informationsblatt zur Einkommensberechnung hier (
43 KB)
Berechnungshilfe hier (
21 KB)
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt
- 30 % des Einkommensverlustes maximal € 300,-- monatlich bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
- 25% des Einkommensverlustes, maximal € 250,-- monatlich bei vorheriger mindestens sechs- bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
Einreichfrist für Förderansuchen
Spätestens zwei Monate nach Beginn der der Förderung zugrunde liegenden Bildungsmaßnahme.
Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2010 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Auskünfte und Formularanforderung
Sachbearbeiterin
Formularanforderung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
Rahmenrichtlinie (
127 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe (
75 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe (
134 KB)





++43 (0) 512/508-3558