Neue Richtlinien ab 1. Jänner 2010
Ziele der Förderung
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.
Gegenstand
Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
Informationen für Bildungsanbieter finden Sie hier (
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FörderwerberInnen
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen
- selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 5 Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente)
Weitere Voraussetzungen
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
- Die einzelne Bildungsmaßnahme, der einzelne Kurs, muss vorher ebenso als förderbar genehmigt sein. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird.
- Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
- Die Kursgebühr muss mindestens € 180,-- für Kurse mit Zusatzförderung mindestens € 500,-- betragen.
Weitere Informationen zu förderfähigen Kursen hier
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt für Kurse, die von 01.01.2010 bis 31.12.2011 beginnen
- 35 % der Kurskosten bis maximal € 700,-- pro Jahr als Basisförderung sowie
- 25 % der Kurskosten bis maximal € 500,-- pro Jahr als Zusatzförderung für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse - Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Förderansuchen
Ansuchen sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme einzubringen. Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Ansuchen sind mit dem vorgesehenen Formular einzureichen oder können auch online
eingebracht werden
Dem Ansuchen sind Unterlagen anzuschließen, nähere Informationen finden Sie hier (
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Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2010 beginnen.
Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben gelten die bisherigen Regelungen weiter, somit
- 25 % der Kurskosten bis maximal 500,-- pro Jahr als Basisförderung und allenfalls 15% der Kurskosten bis maximal € 300,-- pro Jahr
- Einreichung des Antrages spätestens drei Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme
Auskünfte und Formularanforderung
Sachbearbeiterin A-L
Sachbearbeiter M-Z
Formularanforderung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
für Anträge Kursbeginn bis 31.Dezember 2009
Richtlinie (
56 KB)
Antrag Bildungsgeld update ALT (
116 KB)
für Anträge Kursbeginn ab 1. Jänner 2010
Rahmenrichtlinie (
127 KB)
Richtlinie Bildungsgeld update (
53 KB)
Antrag Bildungsgeld update NEU (
123 KB)




++43 (0) 512/508-3599