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Bildungsgeld-update

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Neue Richtlinien ab 1. Jänner 2010

Ziele der Förderung

Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.

Gegenstand

Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.

Informationen für Bildungsanbieter finden Sie hier (pdf 62 KB)

FörderwerberInnen

  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen
  • selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 5 Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente)

Weitere Voraussetzungen

  • Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
  • Die einzelne Bildungsmaßnahme, der einzelne Kurs, muss vorher ebenso als förderbar genehmigt sein. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird.
  • Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
  • Die Kursgebühr muss mindestens € 180,-- für Kurse mit Zusatzförderung mindestens € 500,-- betragen.

Weitere Informationen zu förderfähigen Kursen hier Externer Link

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt für Kurse, die von 01.01.2010 bis 31.12.2011 beginnen

  • 35 % der Kurskosten bis maximal € 700,-- pro Jahr als Basisförderung sowie
  • 25 % der Kurskosten bis maximal € 500,-- pro Jahr als Zusatzförderung für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse  - Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Förderansuchen

Ansuchen sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme einzubringen. Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Ansuchen sind mit dem vorgesehenen Formular einzureichen oder können auch online  Externer Linkeingebracht werden

Dem Ansuchen sind Unterlagen anzuschließen, nähere Informationen finden Sie hier (pdf 53 KB)

Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2010 beginnen.

Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben gelten die bisherigen Regelungen weiter, somit

  • 25 % der Kurskosten bis maximal 500,-- pro Jahr als Basisförderung und allenfalls 15% der Kurskosten bis maximal € 300,-- pro Jahr
  • Einreichung des Antrages spätestens drei Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme

Auskünfte und Formularanforderung

Sachbearbeiterin A-L

 

 

Sandra Spörr
++43 (0) 512/508-3599
eMailsandra.spoerr@tirol.gv.at

Sachbearbeiter M-Z

 

 

Helmut Wilhelmer
++43 (0) 512/508-3559
eMailhelmut.wilhelmer@tirol.gv.at

Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
 ++43 (0) 512/508-3584
eMailarbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Oder hier zum Downloaden

für Anträge Kursbeginn bis 31.Dezember 2009
Richtlinie
(pdf 56 KB)
Antrag Bildungsgeld update ALT (pdf 116 KB)

für Anträge Kursbeginn ab 1. Jänner 2010
Rahmenrichtlinie
(pdf 127 KB)
Richtlinie Bildungsgeld update (pdf 53 KB)
Antrag Bildungsgeld update NEU (pdf 123 KB)