Fahrtkostenbeihilfe für ArbeitnehmerInnen
Viele Tiroler ArbeitnehmerInnen müssen oft lange Fahrtwege zurücklegen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Den Betroffenen wird durch das Land Tirol ein Zuschuss zu ihren Fahrtkosten zuerkannt.
Voraussetzungen
- der Förderungswerber ist nachweislich Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Tirol und Tages- oder Wochenpendler
- Tagespendler: das Erreichen des Arbeitsplatzes erfolgt nur unter besonders erschwerten Bedingungen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen
- Wochenpendler: das Zurücklegen des Weges zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz ist aufgrund besonderer Umstände nur einmal wöchentlich möglich
- das Familieneinkommen, abzüglich der Familienbeihilfe darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen
- die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht bzw. nur für eine Teilstrecke möglich
- ein entsprechender Werksverkehr ist nicht eingerichtet
- sonstige Zuschüsse für Fahrtkosten betragen weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel
Förderungshöhe
- bis zu einem Betrag von € 291,-- jährlich in Abhängigkeit der Kilometeranzahl und der täglichen oder wöchentlichen Fahrt innerhalb oder außerhalb von Tirol
Auskünfte und Formularanforderung
Sachbearbeiterin

Formularanforderung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
Antrag Fahrtkostenbeihilfe
Anträge sind von Jänner bis April für das jeweils abgelaufene Jahr einzureichen, daher ist ein download derzeit nicht möglich
Richtlinien (
47 KB)



++43 (0) 512/508-3576