Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Fahrtkostenbeihilfe

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3557
Fax+43 (0)512 508 3584

[ Gesetze/Richtlinien ]

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Fahrtkostenbeihilfe

  ]

Fahrtkostenbeihilfe für ArbeitnehmerInnen

Viele Tiroler ArbeitnehmerInnen müssen oft lange Fahrtwege zurücklegen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Den Betroffenen wird durch das Land Tirol ein Zuschuss zu ihren Fahrtkosten zuerkannt.

Voraussetzungen

  • der Förderungswerber ist nachweislich Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Tirol und Tages- oder Wochenpendler
  • Tagespendler: das Erreichen des Arbeitsplatzes erfolgt nur unter besonders erschwerten Bedingungen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen
  • Wochenpendler: das Zurücklegen des Weges zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz ist aufgrund besonderer Umstände nur einmal wöchentlich möglich
  • das Familieneinkommen, abzüglich der Familienbeihilfe darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen 
  • die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht bzw. nur für eine Teilstrecke möglich
  • ein entsprechender Werksverkehr ist nicht eingerichtet
  • sonstige Zuschüsse für Fahrtkosten betragen weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel

Förderungshöhe

  • bis zu einem Betrag von € 291,-- jährlich in Abhängigkeit der Kilometeranzahl und der täglichen oder wöchentlichen Fahrt innerhalb oder außerhalb von Tirol

Auskünfte und Formularanforderung

Sachbearbeiterin

 

 

Barbara Geisler
++43 (0) 512/508-3576
E-Mailbarbara.geisler@tirol.gv.at

Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
 ++43 (0) 512/508-3584
E-Mailarbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Oder hier zum Downloaden

Antrag Fahrtkostenbeihilfe
Anträge sind von Jänner bis April für das jeweils abgelaufene Jahr einzureichen, daher ist ein download derzeit nicht möglich
Richtlinien (pdf 47 KB)