Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst. Informationen zur Ausbildungsbeihilfe finden Sie hier
Ziele der Förderung
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden
Gegenstand
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.
FörderwerberInnen
Förderwerber/Förderwerberinnen können Lehrlinge und deren gesetzliche Vertreter/innen sein. Als Lehrlinge gelten Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.
Weitere Voraussetzungen
- Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Informationsblatt zur Einkommensberechnung hier
(
43 KB)Informationsblatt für Einkommensberechnung 2012 hier (
95 KB)
Berechnungshilfe hier (
32 KB)
- Für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt einheitlich € 100,-- monatlich.
Einreichfrist für Förderansuchen
Neuansuchen sind spätestens drei Monate nach Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses einzureichen. Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehr- bzs. Ausbildungsjahres.
Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2012 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2012 begonnen haben, gelten die bisherigen Regelungen (insbesondere Einkommensobergrenzen und Definition des Haushaltseinkommens) weiter.
Auskünfte und Formularanforderung
Sachbearbeiterin

Formularanforderung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
Lehrbeginn vor 01.01.2012
Rahmenrichtlinie (
127 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe (
75 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge (
132 KB)
Lehrbeginn nach 01.01.2012
Rahmenrichtline 2012 (
129 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe 2012 (
85 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge 2012 (
87 KB)



++43 (0) 512/508-3575