Ansuchen
Förderansuchen mit Ausbildungsbeginn 2010 sind auf dem dafür vorgesehenen Formular schriftlich bis zum 31. Dezember 2011 (Frist wurde verlängert) beim Sachgebiet Arbeitsmarktförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Förderansuchen mit Ausbildungsbeginn 2011 sind schriftlich bis zum 30. Juni 2012 einzureichen.
Ziele der Förderung
Ziel der Förderung ist, dem Fachkräftebedarf in technischen Berufen durch eine fundierte Ausbildung gerecht zu werden und im Rahmen der Technologieoffensive des Landes Tirol die Schaffung innovativer Arbeitsplätze dadurch zu unterstützen, dass das dafür benötigte Personal bestmöglich ausgebildet wird. Mit der Vergabe eines Ausbildungsschecks soll - in Ergänzung zu den im Rahmen der Tiroler Technologieoffensive umgesetzten Maßnahmen - ein Anreiz für junge Menschen geschaffen werden, verstärkt eine mechatronik - affine Ausbildung in spezifischen technischen Berufen zu absolvieren.
Gegenstand
Es werden jährlich Ausbildungsschecks an Personen vergeben, die eine Mechatronik-Ausbildung oder eine mechatronik-affine Ausbildung absolvieren und die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form eines Aufrufes. Es werden die ersten 100 Personen gefördert, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.
FörderwerberInnen
- Lehrlinge in folgenden Lehrberufen:
- Mechatronik
- Maschinenbautechniker/in
- Elektrobetriebstechniker/in mit Prozessleittechnik
- Elektro-Installationstechniker/in mit Bus- und Prozessleittechnik
- Maschinenmechaniker/in
- Studenten/innen in folgenden Studien:
- UMIT – Hall und Leopold-Franzens Universität, Innsbruck: Bachelorstudium Mechatronik
- MCI Management Center Innsbruck: Bachelorstudium Maschinenbau - Mechatronik
- Fachhochschule Kufstein: Bachelorstudium Energiewirtschaft, Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen
Weitere Voraussetzungen
- Das Lehrverhältnis bzw. das Studium muss aufrecht und im Vorjahr begonnen worden sein.
- Förderwerber/innen müssen ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben oder seit mindestens 2 Jahren ihren Wohnsitz in Tirol haben.
- Die Vergabe der Förderung erfolgt aufgrund eines Reihungsvorschlages einer Bewertungskommission. Für die Reihung sind bestimmte Kriterien maßgeblich:
- Sozialer, arbeitsrechtlicher und wirtschaftlicher Status (z.B. zu Hause oder am Lehr- bzw. Studienort lebend, Sorgepflichten, vorherige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit, Haushaltseinkommen usw.
- Geschlecht (Förderung von Frauen in der Technik)
- Studienerfolg, Erfolg im Lehrberuf, bisheriger Schulerfolg
- Sozialer, arbeitsrechtlicher und wirtschaftlicher Status (z.B. zu Hause oder am Lehr- bzw. Studienort lebend, Sorgepflichten, vorherige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit, Haushaltseinkommen usw.
- Der Aufruf ist auf 100 Förderfälle beschränkt. Es werden 60 Schecks an Lehrlinge und 40 Schecks an Studenten vergeben. Pro Person kann nur ein Scheck vergeben werden.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt € 2000,--. Davon werden € 1000,-- bei Förderzusage und € 1000,-- nach Ablauf von weiteren 12 Monaten ausbezahlt, sofern die Ausbildung noch aufrecht ist.
Das Sonderprogramm "Tiroler Technologie Ausbildungsscheck" ist mit 31.12.2014 befristet.
Auskünfte und Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
Mag. Eleonora Bucher
++43 (0) 512/508-3689
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
Rahmenrichtlinie 2012 (
129 KB)
Richlinie Technologiescheck (
29 KB)
Antrag Technologiescheck (
118 KB)
Beurteilung Lehrbetrieb (
34 KB) (vom Lehrbetrieb auszufüllen)


