Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Umwandlung Bildungsdarlehen

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Umwandlung Bildungsdarlehen

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Ziele der Förderung

Durch die Umwandlung eines im Rahmen der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol gewährten Darlehens zur Selbständigkeit in einen verlorenen Zuschuss soll neben der Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten ein zusätzlicher Beitrag zur Erleichterung des Weges in die berufliche Selbständigkeit geleistet werden.

Gegenstand

Ein im Rahmen der Arbeitsmarktförderung vergebenes Darlehen zur Selbständigkeit kann in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.

Ein Darlehen zur Selbständigkeit dient zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, die Voraussetzung für den Eintritt in die berufliche Selbständigkeit sind. Als Bildungsmaßnahmen in diesem Sinn gelten

  • Meisterprüfungskurse
  • Befähigungskurse nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl.194/1994 idgF
  • Unternehmerprüfungskurse
  • Ausbildungen auf gesetzlicher Grundlage, die für die Ausübung eines bestimmten Berufes gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

FörderwerberInnen

Personen, die ein Darlehen zur Selbständigkeit erhalten haben

Voraussetzungen

  • Aufnahme der selbständige Tätigkeit aufgrund der Bildungsmaßnahme, die mit dem gewährten Darlehen gefördert wurde
  • Selbständige Tätigkeit von 6 Monaten
  • Rückzahlung der ersten sechs Monatsraten

Höhe der Förderung

Es wird der zum Zeitpunkt der Umwandlung noch rechtmäßig aushaftende Betrag umgewandelt.

Einreichfrist für Föderansuchen

Die Umwandlung ist nunmehr eigens zu beantragen. Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einzureichen.

Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2010 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben bzw. für bereits vergebene Bildungsdarlehen gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Auskünfte und Formularanforderung

Sachbearbeiterin

 

 

Ninja Kofler
++43 (0) 512/508-3558
E-Mailninja.kofler@tirol.gv.at

Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
 ++43 (0) 512/508-3584
E-Mailarbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Oder zum Downloaden

Rahmenrichtlinie 2012 (pdf 129 KB)
Richtlinie Umwandlung Darlehen (pdf 37 KB)
Antrag Umwandlung Darlehen (pdf 98 KB)