Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Anmeldungsverfahren Gewerbe

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2403
Fax+43 (0)512 508 2405
[ 

Anmeldungsverfahren Gewerbe

  ]

Bürgerservice durch e-Government:   Externer Link
In Tirol besteht die Möglichkeit ein Gewerbe über das Internet anzumelden Externer Link.

Einheitlich für alle Gewerbe (gem. §§ 339 f. GewO 1994):
Die Anmeldung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck) des Gewerbestandortes zu erstatten.

!Wichtig!
Mit der Ausübung des Gewerbes kann mit dem Tag der Anmeldung begonnen werden, wenn sämtliche Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen (ausgenommen § 95-Gewerbe).

Checkliste für Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigkeit
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen oder Finanzstrafen; Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen gerichtlicher Verurteilung/Finanzstrafe [Formular 15 b (pdf 531 KB)]
  • Kein mangels Masse abgewiesener Konkursantrag - Nachsicht wegen abgewiesenem Konkursantrag [Formular 15 (pdf 534 KB)] (natürliche Person) und [Formular 15 a (pdf 527 KB)] (juristische Person/Personengesellschaft)
  • Befähigungsnachweis (nicht für freie Gewerbe): Der Anmelder hat seine Befähigung für das jeweilige Gewerbe nachzuweisen. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, hat die Behörde seine individuelle Befähigung zu prüfen.
  • Juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen ohne Befähigungsnachweis müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
  • Nur für reglementierte Gewerbe (einschließlich Handwerke) und Teilgewerbe: Bei Gesellschaften muss der gewerbliche Geschäftsführer vertretungsbefugt oder mit 20 Wochenstunden angestellt sein, bei natürlichen Personen muß dieser mit 20 Wochenstunden angestellt sein.
  • Bei einigen reglementierten Gewerben erfolgt zusätzlich eine Überprüfung der Zuverlässigkeit.
  • Wenn notwendig: Betriebsanlagengenehmigung - Informationen erhalten sie bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck)

Gewerbeanmeldung für: