Voraussetzungen für die Bestellung zur Inspektionsstelle
Rechtliche Grundlage
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 210/2009 in der geltenden Fassung, insbesondere § 15
Verfahren und Voraussetzungen (
23 KB) für die Bestellung zur Inspektionsstelle
Zuständige Behörde
Bewerber haben ihren Antrag auf Bestellung als Inspektionsstelle (vormals Aufzugsprüfer) beim Landeshauptmann, Sachgebiet Gewerberecht, einzureichen.
Kosten
- Stempelgebühren:
Rechtsgrundlage: Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 268/1957 in der geltenden Fassung
€ 47,30 für das Ansuchen
€ 83,60 für die Erteilung der Befugnis
€ 3,90 für jeden Bogen einer BeilageUnter einem Bogen ist ein Papier zu verstehen, dessen Seitengröße das Ausmaß von zweimal 210 mm x 297 mm nach einer oder nach beiden Richtungen nicht überschreitet. Bei umfangreichen Unterlagen empfiehlt sich daher das Zusammenbinden zu einer Beilage, wobei jedoch ein inhaltlicher Zusammenhang gegeben sein muss.
- Bundesverwaltungsabgaben:
Rechtsgrundlage: Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl Nr. 24/1983 in der geltenden Fassung
bei Genehmigung: € 6,50
Verzeichnis
- Hier finden Sie das aktuelle Verzeichnis der Inspektionsstellen (
21 KB).


