Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Bestellung zur Inspektionsstelle (Aufzugsprüfer)

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2403
Fax+43 (0)512 508 2405
[ 

Bestellung zur Inspektionsstelle (Aufzugsprüfer)

  ]

Voraussetzungen für die Bestellung zur Inspektionsstelle

Rechtliche Grundlage

Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 210/2009 in der geltenden Fassung, insbesondere § 15

Verfahren und Voraussetzungen (pdf 23 KB) für die Bestellung zur Inspektionsstelle


Zuständige Behörde

Bewerber haben ihren Antrag auf Bestellung als Inspektionsstelle (vormals Aufzugsprüfer) beim Landeshauptmann, Sachgebiet Gewerberecht, einzureichen.

Kosten

  • Stempelgebühren:

Rechtsgrundlage: Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 268/1957 in der geltenden Fassung

€ 47,30  für das Ansuchen
€ 83,60  für die Erteilung der Befugnis
€   3,90  für jeden Bogen einer Beilage

Unter einem Bogen ist ein Papier zu verstehen, dessen Seitengröße das Ausmaß von zweimal 210 mm x 297 mm nach einer oder nach beiden Richtungen nicht überschreitet. Bei umfangreichen Unterlagen empfiehlt sich daher das Zusammenbinden zu einer Beilage, wobei jedoch ein inhaltlicher Zusammenhang gegeben sein muss.

  • Bundesverwaltungsabgaben:

Rechtsgrundlage: Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl Nr. 24/1983 in der geltenden Fassung

bei Genehmigung: € 6,50

Verzeichnis