
Ansuchen betreffend EWR-Anerkennung und EWR-Gleichhaltung sind an den Bundesminister für Wirtschaft Familie und Jugend
zu stellen.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Überprüfung der fachlichen Eignung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe muss beim Bundesministerium für Verkehr, Inovation und Technologie
beantragt werden.


