Ökopunkte
Wird im Zuge der grenzüberschreitenden Güterbeförderung das Staatsgebiet der Republik Österreich transitiert (weder Be- noch Entladeort liegt in Österreich), so sind hiefür Ökopunkte aufgrund der Bestimmungen des Transitvertrages zu entrichten.
! DERZEIT KEIN VOLLZUG DES ÖKOPUNKTESYSTEMS !


