Personenbeförderung

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Personenbeförderung

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Personenbefoerderung

Die Personenbeförderung fällt unter die konzessionierten Verkehrsgewerbe. Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 erforderlich. Taxitarif 2009 (pdf 22 KB) für Innsbruck 

Es gibt vier Konzessionsarten:

  • das Ausflugswagengewerbe (Bus),
  • das Mietwagengewerbe (Bus + Pkw),
  • das Taxigewerbe (Pkw), und
  • das Gästewagengewerbe (Bus + Pkw).

Zuständigkeiten betreffend Konzessionserteilung:

  • Ausflugswagen(Stadtrundfahrten-)gewerbe, Mietwagengewerbe mit Omnibussen > Landeshauptmann (Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht)
  • Taxigewerbe, Mietwagengewerbe mit PKW und Gästewagengewerbe > Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck)

Zuständigkeiten betreffend Nachsichten vom Gewerbeausschluss
und Befreiungen gem. § 6 Abs 2 GVG (Fehlende EWR/EU Staatsbürgerschaft):

  • Landeshauptmann (Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht)

!Wichtig!

Mit der Ausübung des Gewerbes kann erst mit dem Tag der rechtskräftigen Bewilligung (Bescheid) begonnen werden.

Befähigungsnachweis:
Erfolgreich abgelegte Prüfung; beim Taxi- und Mietwagengewerbe mit Personenkraftwagen zusätzlich eine mindestens 3-jährige fachliche Tätigkeit

Voraussetzungen:

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit :
    Pkw € 7.500,-- je Fahrzeug (Bestätigung Steuerberater oder Bank)
    Bus 1. Bus € 9.000,--; für jeden weiteren Bus € 5.000,-- ( Gutachten (pdf 592 KB) Steuerberater oder Bank)
  • Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Verwaltungsstrafen)
  • Volljährigkeit
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft oder Antrag auf Befreiung gem. § 6 Abs. 2 Gelegenheitsverkehrsgesetz [Formular 23 (pdf 508 KB)]
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen (mehr als 3 Monate oder 180 Tagessätze) oder Finanzstrafen Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen Vorstrafen [Formular 15b (pdf 531 KB)]
  • Keine Nichteröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens- Nachsicht wegen Nichteröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens [Formular 15 - natürliche Person (pdf 534 KB)] und [Formular 15a - juristische Person (pdf 527 KB)]
  • Befähigungsnachweis: Befähigungsprüfung und/oder einschlägige Schulausbildung und/oder Praxis 
  • Juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen ohne Befähigungsnachweis müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Bei Gesellschaften muss der gewerbliche Geschäftsführer vertretungsbefugt oder mit 20 Wochenstunden angestellt sein, bei natürlichen Personen muss dieser mit 20 Wochenstunden angestellt sein. 
  • Fahrzeug-Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Betriebsanlagengenehmigungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)

Konzessionsansuchen für:
Mietwagengewerbe/Ausflugswagengewerbe mit Omnibussen:

Konzessionserweiterung - Vermehrung der Anzahl der Fahrzeuge

Taxigewerbe/Mietwagengewerbe mit PKW:

Konzessionserweiterung - Vermehrung der Anzahl der Fahrzeuge

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weiter Formulare finden Sie hier.

Weitere Informationen zu: