Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]
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Österr. Rechtsgrundlagen

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Produktsicherheitsgesetz (PSG) 2004

Paragraph-Zeichen

Ein Produktsicherheitsgesetz hat es in Österreich bereits 1983 gegeben. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war die Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit 92/59/EWG zu übernehmen. Deshalb wurde das Produktsicherheitsgesetz BGBl.Nr.63/1995 erlassen.

Das Produktsicherheitsgesetz gilt subsidiär für alle Verbraucherprodukte, das heißt nur insoweit, als nicht entsprechende Sicherheitsanforderungen in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften (doc 34 KB) festgelegt sind. Insbesondere sind auch die Bestimmungen über die Marktüberwachung bei jenen Verbraucherprodukten ergänzend anzuwenden, für die eigene Sicherheitsvorschriften bestehen.

Aufgrund der zwischenzeitigen Neuerlassung der Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG wurde am 01.04.2005 das neue Produktsicherheitsgesetz 2004 verlautbart (BGBl. I Nr. 16/2005) (pdf 365 KB) und ist somit am 02.04.2005 in Kraft getreten.

 

Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz 1994

Folgende Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz wurden bereits erlassen:

Verzeichnis der Normen für die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten

Kundmachung gemäß § 5 Abs. 1 Produktsicherheitsgesetz 2004