Bei den Verkehrsgewerben wird unterschieden zwischen:

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innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Güterverkehr
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Nichtlinienmäßige Personenbeförderung
weitere Informationen zu:
Gewerbliche Befähigungsprüfung:
Für die Verkehrsgewerbe (Güter- und Personenbeförderung) ist die Prüfungskommission vom Landeshauptmann zu bestellen.
Die Befähigungsprüfungen für die Verkehrsgewerbe werden von der Prüfungsstelle organisiert:
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Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Gewerberecht
Landhaus 2 - Zimmer 2-072
Michael Fankhauser und Gabriele Obrist
++43 (0) 512/508-2420 und 2419
Die Anmeldung zur Prüfung ist dort schriftlich einzureichen. Anmeldungsformulare und Merkblätter betreffend die einzelnen Prüfungen können bei der Prüfungsstelle telefonisch angefordert werden.
Kurse zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfungen für die Verkehrsgewerbe werden vom WIFI-Tirol
organisiert und durchgeführt. Dort sind auch die entsprechenden Lernunterlagen erhältlich.
!Hinweis:!
Beim Taxigewerbe und Mietwagengewerbe mit Personenkraftwagen ist zusätzlich eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit durch eine Bestätigung des Sozialversicherungsträgers nachzuweisen. Ein Nachsicht ist aufgrund der Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes seit 17. Februar 2006 nicht mehr möglich.
Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung finden sie hier.


