Der Aufsicht der Landesregierung unterstehende Tourismusverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die Landesregierung kann durch Verordnung entweder für das Gebiet einer Gemeinde mehrere Tourismusverbände oder für das Gebiet mehrerer Gemeinden oder für Teilgebiete von Gemeinden einen Tourismusverband errichten, soweit dies auf Grund der örtlichen, wirtschaftlichen, verkehrs- oder tourismusmäßigen Verhältnisse oder zur Schaffung leistungsfähiger Tourismusverbände erforderlich ist. Mit den Angelegenheiten des Tiroler Tourismusgesetzes ist im Amt der Tiroler Landesregierung die Abteilung Tourismus betraut.
Die vom Land Tirol gesetzten Förderungsmaßnahmen haben bewirkt, dass sich die vor wenigen Jahren 252 vielfach sehr kleinen Tourismusverbände zu 34 wirtschaftlich und marketingmäßig stärkeren Einheiten zusammengefunden haben, um gegen die internationale Konkurrenz besser bestehen zu können.
Die Tiroler Tourismusverbände:



