Förderaufruf im Rahmen der Sonderrichtlinie „BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN“
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Förderprogramm "BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN" konzipiert. Im Rahmen dieser Sonderrichtlinie „BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN“ (SRL BBA 2013) stellen die Europäische Union, der Bund (BMVIT und BMLFUW) und das Land Tirol Mittel bereit, mit dem Zweck die Breitbandversorgung, speziell in ländlichen Gebieten, zu verbessern. Die Förderungsmaßnahme ist über einen Zeitraum von drei Jahren (2011-2013) finanziell dotiert.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts. Sie verfügen über die für die Zuerkennung der Förderungsfähigkeit notwendigen Eigenmittel (siehe SRL BBA 2013 Pkt. 8.3) sowie über fachlich geeignete Organe, sodass keine Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vorhabens offen bleiben.
Was wird gefördert?
Generell wird laut SRL BBA 2013 gefördert
- die Errichtung bzw. Erweiterung von Breitbandinfrastruktur
- Herstellung von Anbindungen für Unternehmen und Privathaushalte, mit denen ein Breitbandzugang von zumindest acht MBit/s ermöglicht wird.
- Errichtung von Backhaul-Einrichtungen, mit denen für Endkunden eine Bandbreite von mindestens 25 MBit/s angeboten werden kann.
- die Errichtung neuer NGA-Infrastrukturen
- Errichtung neuer NGA-Infrastrukturen (NGA-Netze) einschließlich Backhaul-Einrichtungen.
- die Modernisierung von Breitbandinfrastrukturen
- Modernisierung bestehender Breitbandinfrastrukturen hin zu NGA-Netzen.
- Modernisierung bestehender Backbone- bzw. Backhaul-Einrichtungen, um bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgen zu können.
- die Schaffung passiver Breitbandinfrastrukturen
- Schaffung passiver Breitbandinfrastrukturen (z.B. Mitverlegung von Leitungsrohren und anderen Netzwerkelementen wie Dark Fibre usw.) möglichst in Synergie mit anderen Infrastrukturen (Strom-, Verkehrs-, Wasserversorgungs-, Kanalisationsnetze usw).
Förderungsvolumen
Für Förderungsprojekte in Tirol können insgesamt Mittel in Höhe von € 3.502.487,53 angesprochen werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
EU (ELER) € 1.705.361,18
Bund (BMVIT und BMLFUW) € 898.563,18
Land Tirol € 898.563,17
Gesamt € 3.502.487,53
Wo und was kann im Rahmen dieser Ausschreibung gefördert werden?
Die Förderungsgebiete wurden von Seiten des Landes Tirol auf Grundlage der Förderungsrichtlinie definiert. Auf Anfrage können zu den Förderungsgebieten GIS Datensätze im Format Shape Datei übermittelt werden.
Folgende ländliche Gebiete werden im Rahmen dieses Calls zur Verbesserung der Breitbandgrundversorgung (mindestens acht MBits/s) ausgeschrieben:
Die Siedlungsgebiete der Gemeinden Aurach, Dölsach, Flaurling, Grins, Hippach, Innervillgraten, Iselsberg-Stronach, Lavant, Oberlienz, Pians, Pill, Ramsau, Rietz, Schönberg im Stubaital, Schwendau, Strengen, Tobadill, sowie die Ortsteile Niederau der Gemeinde Wildschönau bzw. Hopfgarten im Brixental und der östliche Siedlungsbereich der Gemeinde Terfens.
Folgenden Hauptsiedlungsgebiete werden im Rahmen dieses Calls zur Herstellung einer hochwertigen Breitbandversorgung (mindestens 25 MBits/s) ausgeschrieben:
Die Gemeinden Reith im Alpbachtal, Ried im Oberinntal und Stams.
Das Land Tirol behält sich das Recht vor, für die ausgeschriebenen Gebiete keine Förderungen zu vergeben.
Antragsverfahren
Die Angebote bzw. die für die Projekteinreichung erforderlichen und vollständig ausgefüllten Unterlagen (Nr. 2, 3 und 4), sowie eine unterschriebene Ausfertigung der Sonderrichtlinie BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN (Nr. 1) und des ELER BBA 2013 Förderaufrufes (Nr. 6), die Unterlagen stehen zum Download bereit, sind bitte innerhalb des Zeitraumes
01.01.2012 – 31.03.2012
beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Heiliggeiststraße 7-9, A-6020 Innsbruck, fristgerecht einzubringen. Zusätzlich ist den Unterlagen eine Excel-Datei mit den Adressen und eine Shape-Datei beizulegen, um darzustellen, welche Adressen versorgt werden können. Als versorgt gilt jede Adresse, die nach Durchführung des Projekts innerhalb von drei Monaten ab Bestellung des Kunden zu einem marktüblichen Preis mit der entsprechenden Verbindung versorgt werden kann. Außerdem ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Formalvoraussetzungen des Bescheides M03/09-103 der RTR (www.rtr.at/de/tk/M_3_09
) einzuhalten sind.
weitere Informationen
Die eingereichten Angebote werden nach einer positiven Formalprüfung der zuständigen Bewertungskommission vorgelegt. Die Förderungswerber werden schließlich unverzüglich und schriftlich über die Bewilligung bzw. Ablehnung des Vorhabens informiert.
Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers in Höhe von mindestens 25% der förderfähigen Kosten. Höhere Eigenleistungen verbessern das Angebot des Förderungswerbers. Die Kalkulation der Einnahmen muss nachvollziehbar sein.
Unterlagen:
1. Sonderrichtlinie BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN notifiziert (
190 KB)
2. Verpflichtungserklärung (
31 KB)
3. Projektantrag Inhaltsteil (
592 KB)
4. Projektantrag AMA Deckblätter und Länder Logos (
200 KB)
5. Projektantrag AMA Deckblätter Ausfüllanleitung (
318 KB)
6. ELER BBA 2013 Förderaufruf (
98 KB)
Link:
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/politik/informationsgesellschaft/bba2013.html ![]()
Ansprechpartner: Mag. Lukas Penz [Kontakt]
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