Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Kooperationsförderung

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3217
Fax+43 (0)512 508 3235

[ Weitere Informationen ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Kooperationsförderung

  ]

Zielsetzungen: 

Initiierung von Kooperationen und damit die Steigerung der Innovation und des Technologietransfers. Angestrebt werden Kooperationen zwischen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen und der gewerblichen Wirtschaft sowie zwischen Unternehmen. Weiters sollen durch Qualifizierungs- und Organisationsprojekte nachhaltige Kooperationen geschaffen werden.

Wer wird gefördert? 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungs-, Technologie-, Innovations- oder Bildungseinrichtungen mit Standort in Tirol.

Was wird gefördert? 

  • Technologie- und Innovationsprojekte inklusive Begleitmaßnahmen,
  • Qualifizierungsprojekte und
  • Organisationsprojekte.

Wie wird gefördert? 

Technologie- und Innovationsprojekte

Einmalzuschuss bis max. 40% der förderbaren Kosten (Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, externe Entwicklungskosten, Materialkosten, etc.). Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. € 50.000,-- betragen; die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 300.000,-- begrenzt. 

 

 

Qualifizierungs- und Organisationsprojekte

Einmalzuschuss bis max. 40% der förderbaren Kosten (Personalkosten, Qualifizierungskosten, etc.). Die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 75.000,-- begrenzt. 

 

Prämie für gendersensible Maßnahmen (ab 1.1.2012)

Zusätzlich zur Förderung gemäß Pkt. 4.1. oder 4.2. dieser Richtlinie kann für die gleichzeitige Umsetzung von gendersensiblen Maßnahmen dem diese Maßnahmen betreffenden Unternehmen ein Bonus von 5 % der dort förderbaren Kosten, max. aber € 5.000,- pro Projektpartner gewährt werden.

Diese zusätzliche Prämie kann nur einmal pro Unternehmen gewährt werden.

 Für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des jeweiligen Projekts kann dem diese Maßnahme betreffenden Unternehmen ein weiterer Bonus von 5 % der dort förderbaren Kosten,  max. aber € 5.000,- pro Projektpartner gewährt werden.

Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr DI (FH) Mag. Michael Mairhofer.