Zielsetzung:
Ziel dieser Aktion ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Tirol und die Erleichterung der Gründung neuer Unternehmen - insbesondere Jungunternehmern.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- Bäder
- Bootsvermieter und Bootseinsteller
- Campingplatzbetreiber
- Minigolfplätze
- Lichtspieltheater
- Schausteller
- Tanzschulen
- Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen wie:
- Unternehmensberatung (Jungunternehmerberatung, strategische Unternehmensplanung, Unternehmenssicherung)
- Technologieberatung (Innovationsmanagement, technisch-organisatorische Beratung, Telekommunikation und E-commerce, Qualitätsmanagement, neue Produkte)
- Umweltberatung (Energiecheck und Energietechnik, Umweltcheck und Umwelttechnik)
- Betriebsanlagenberatung
- Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses von maximal 50 % der förderbaren Kosten; in den Bereichen Jungunternehmerberatung bzw. bei Beratungen zu "Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie" ist ein Förderungsausmaß von bis zu 80 % möglich.
Zuständiger Ansprechpartner ist Frau Ingrid Mair.


