Zielsetzungen:
Unterstützung von Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden.
Förderungsempfänger:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- Bäder
- Bootsvermieter und Bootseinsteller
- Campingplatzbetreiber
- Minigolfplätze
- Lichtspieltheater
- Schausteller
- Tanzschulen
- Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
Förderungsschwerpunkte:
- Solaranlagen
- Thermische Gebäudesanierung
- Wärmepumpen
- Energiesparen in Betrieben (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung etc.)
Förderbare Kosten/Ober- und Untergrenze:
Solaranlagen:
- kleiner 100 m² beträgt die Landesförderung € 50,--/m² bei Standardkollektoren und € 75,--/m² bei Vakuumkollektoren
- ab 100 m² beträgt die Landesförderung maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Bei Solaranlagen ab 100 m² müssen die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten mindestens € 10.000,-- betragen.
Thermische Gebäudesanierung:
- Die Landesförderung beträgt maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Grundlage bilden die erzielte Sanierungsqualität bzw. das Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gem. OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011/ÖNORM H5055/Richtlinie 2010/31/EU) für die jeweilige Gebäudekategorie.
Wärmepumpen:
- bei Anlagen kleiner 400 kW erfolgt die Landesförderung über eine Pauschalprämie abhängig von der thermischen Leistung und der Art der Wärmepumpe
- bei Anlagen ab 400 kW beträgt die Landesförderung maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen bei Anlagen ab 400 kW mindestens € 10.000,-- betragen.
Energiesparen in Betrieben:
- Die Landesförderung beträgt bei diesem Förderungsschwerpunkt maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Bei Projekten der Wärmerückgewinnung müssen die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten mindestens € 5.000,-- betragen, bei allen anderen mindestens € 10.000,--.
Verfahren/Einreichung:
- Antragstellung bei der KPC gilt auch als Landesansuchen
- Prüfung der Anträge durch die KPC
- Kostenabrechnung erfolgt über die KPC
- Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen (Antragsformular, technisches Datenblatt, etc.) finden Sie unter http://www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen
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Zuständige Ansprechpartnerin im Amt der Tiroler Landesregierung ist Frau Christine Seidl. ![]()


