In dieser Förderungsaktion werden Investition unterstützt, mit denen bestehende Jugendunterkünfte im Tourismus qualitativ wesentlich verbessert und erweitert bzw. neue Jugendunterkünfte geschaffen werden. Der Förderungsnehmer muss nach Abschluss der Investitionen Mitglied der Angebotsgruppe "Young Tirol" der Tirol-Werbung sein.
Folgende Kriterien sind spätestens nach Fertigstellung der Investition zu erfüllen:
- Mindestanzahl von 50 Jugendgästebetten im Betrieb
- Verhältnis zwischen Bettenanzahl und Sanitärbereich: je 1 DU/WC/Waschbecken für 4 Betten
- Mindestgröße der Jugendgästezimmer (inkl. Bad/WC) 25 m² für 4 Betten
- Einzel- oder Doppelzimmer zur Einzelbenutztung für BetreuerInnen/LehrerInnen
- Aufenthaltsraum mit Stereoanlage, Diaprojektor, Leinwand, Overheadprojektor und/oder Videobeamer und TV-Gerät mit DVD-Player
- Tischfussball-, Tischtennis mit Schlägern und Bällen
- kostenlose WLAN-Verfügbarkeit
Als förderbare Kosten gelten die Errichtung (Um-, Zu- oder Neubau) von Gebäuden, die Anschaffung von Einrichtung und Ausstattung sowie Architekten- und Planungshonorare.
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Einmalzuschüssen gewährt und beträgt maximal 10 % der förderbaren Kosten. Als Mindesbemessungsgrundlage gelten € 50.000,--, als Höchstbemessung € 1 Mio.
Für diese Förderungsaktion stehen insgesamt € 900.000,-- zur Verfügung.
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Klaus Brida.


