Zielsetzung:
Unterstützung kleinster Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen gemäß Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechtes mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung (Lebensmittelhandel mit Grundsortiment, Bäcker, Fleischer).
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Nahversorgungsprämie (ohne Investitionen)
- Prämie für gendersensible Maßnahmen:
Diese beträgt max. 5 % der förderbaren Investitionskosten (somit max. € 5.000,-) und kann nur in Verbindung mit einem konkreten Investitionsprojekt und der dafür möglichen Investitionsförderung gewährt werden. Pro Unternehmen kann diese Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden.
Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass in der Standortgemeinde bzw. in einem Ortsteil die Nahversorgung ernsthaft gefährdet ist.
Wie wird gefördert?
- Bei Investitionsmaßnahmen ein maximaler 30 %iger Zuschuss der förderbaren Kosten (Mindestbemessungsgrundlage € 5.000,--; max. Förderungsbemessungsgrundlage € 100.000,--).
- Eine Nahversorgungsprämie bis zu € 10.000,-- wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10 % leistet, der Unternehmer sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Messner Ernst.


