Zielsetzung:
Qualitative Verbesserung von privaten und bäuerlichen Gästebeherbergungseinrichtungen.
Förderungsempfänger:
Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten oder Vermieter von privaten Ferienwohnungen bis maximal zehn Gästebetten. Bei Kombination beider Vermietungsarten beträgt die Obergrenze ebenfalls max. 10 Gästebetten. Die zu verbessernden Gästezimmer oder Ferienwohnungen müssen seit mindestens zehn Jahren vermietet worden sein.
Was wird gefördert?
- die Verbesserung des Sanitärkomforts bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
- die Errichtung und die Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
- der Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen
- die Errichtung und die Einrichtung eines Wellness- und/oder Freizeitbereiches
Wie wird gefördert?
- bei Verbesserung des Sanitärkomforts, Errichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen und Umbau von Zimmern zu Ferienwohnungen in Form von nicht rückzahlbaren Einmalprämien zwischen € 800,-- und € 3.000,--.
- bei Errichtung von Wellness- und/oder Freizeitbereichen in Form eines einmaligen Zuschusses von 15 % der förderbaren Kosten
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Manfred Mair.


