Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Begriffserklärungen

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AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3602
Fax+43 (0)512 508 3605

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Begriffserklärungen

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Arbeitskräfte:

Arbeitskräfte sind alle Personen ab dem 16. Lebensjahr, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Tag der Befragung im landwirtschaftlichen Betrieb haupt- oder nebenberuflich beschäftigt waren.

Familieneigene Arbeitskräfte sind der im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Betriebsinhaber und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden, im Betrieb beschäftigten Familienangehörigen und Verwandten.

 

Erwerbsarten:

Haupterwerbsbetrieb: ein Betrieb, in dem das Betriebsinhaberehepaar mind. 50 % der gesamten Arbeitszeit im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt ist. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindeststandarddeckungsbeitrag von S 90.000,--.

Nebenerwerbsbetrieb: ein Betrieb, in dem das Betriebsinhaberehepaar weniger als 50 % der gesamten Arbeitszeit im landwirtschaftlichen Betrieb tätig war.

 

Flächennutzung:

Almen sind hochgelegene Grünlandflächen außerhalb der Dauersiedlungsgrenze, die wegen ihrer Höhenlage und der dadurch bedingten klimatischen Verhältnisse nur während der Sommerperiode eine geschlossene Weidewirtschaft ermöglichen.

Ackerfläche ist Land, das regelmäßig bearbeitet wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt.

Bergmähder sind besonders steile Bergwiesen oberhalb der ständigen Siedlungsgrenze, die infolge ihrer Extremlage oft nur einmal im Jahr gemäht werden können.

Dauergründland ist die Summe der ein- und mehrmähdigen Wiesen, Kulturweiden, Hutweiden, Almen und Bergmähder sowie Streuwiesen.

Forstwirtschaftlich genutzte Fläche ist die Summe aus Waldflächen, Energieholzflächen, Christbaumkulturen und Forstgärten.

Gesamtfläche ist die gesamte selbstbewirtschaftete Fläche eine Betriebes (eigene und/oder gepachtete bzw. zur Bewirtschaftung erhaltene Flächen) einschließlich der im Erhebungsjahr nicht genutzten Grünlandflächen, Brachflächen sowie Gewässer und sonstige unproduktive Flächen wie Gebäudeflächen, Wege, Ödland, ... Die Gesamtfläche wird auch als Betriebs- und Wirtschaftsfläche bezeichnet und wird ohne Rücksicht darauf, in welcher Gemeinde sie liegt, stets am Betriebsort nachgewiesen.

Hutweiden sind unkultivierte, minderwertige Grünlandflächen, deren Pflanzendecke keine andere Nutzung zulässt.

Kulturfläche ist die Summe aller landwirtschaftlich genutzten Flächen und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Kulturweiden sind in intensiver Nutzung und Pflege stehende, mähbare Weiden. 

Landwirtschaftlich genutzte Fläche ist Ackerland (einschließlich Brachflächen), Hausgärten, Obstanlagen, Weingärten, Reb- und Baumschulen, Forstbaumschulen, Dauerwiesen, Kulturweiden, Hutweiden, Almen und Bergmähder, Streuwiesen.

Streuwiesen sind nasse, saure Wiesen, deren Grasnutzung nur als Streu verwendet werden kann.

 

Erschwerniszonen:

Erschwerniszonen sind ein Maßstab zur objektiven Abgrenzung der Bergbauernbetriebe von den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Als Ausgangsbasis für die Zoneneinteilung dienten die bis dahin geltenden Katasterwerte des Berghöfekatasters, die durch zusätzliche Kriterien (z.B.: landw. Hektarsatz, Klimastufe, Hanglage) präzisiert und ergänzt wurden. Die Zuordnung in die einzelnen Erschwerniszonen erfolgte durch die Landwirtschaftskammer auf Grund von Richtlinien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie folgt:

Zone 4 = Betrieb mit höchster Erschwernis

Zone 3 = Betrieb mit hoher Erschwernis

Zone 2 = Betrieb mit mittlerer Erschwernis

Zone 1 = Betrieb mit geringster Erschwernis

Zone 0 = Betrieb ohne Erschwernis (kein Bergbauernbetrieb)

Die Schaffung der Erschwerniszonen erfolgte mit dem Ziel, den Bergbauernbetrieben im Sinne eines Einkommensausgleiches einen produktionsunabhängigen Zuschuss aus Bundesmitteln zu gewähren, und dadurch die Aufrechterhaltung der Besiedlung und die nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens in den Berggebieten zu gewährleisten.