Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Überwachung

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AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2403
Fax+43 (0)512 508 2405
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Überwachung

  • Eigenüberwachung

    Jeder Unternehmer ist verpflichtet seinen Betrieb regelmäßig zu überprüfen. Hier die gesetzlichen Grundlagen und eine Anleitung zur Durchführung der Prüfung (doc 146 KB) nach § 82b Gewerbeordnung 1994.

    Für bestimmte Gastgewerbebetriebe wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Tirol ein konkreter Leitfaden (pdf 893 KB) für die § 82b-Prüfung erstellt.

  • Behördliche Überwachung

    Gemäß § 338 Gewerbeordnung 1994 ist die Behörde berechtigt, Betriebe sowie deren Lagerräume während der Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen und Kontrollen des Lagerbestandes vorzunehmen.

  • Besondere Überwachung

    Darüber hinaus bestehen für bestimmte Betriebe (zB. für Seveso-II-Betriebe, IPPC-Betriebe, etc.) besondere Überwachungspflichten der Behörde (so auch nach der Feuerungsanlagen-Verordnung).

    Merkblatt (pdf 35 KB) zu Prüfungen von Feuerungsanlagen nach der Feuerungsanlagen-Verordnung