Nach der Richtlinie 2001/95/EG über die Allgemeine Produktsicherheit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Anlaufstellen für Verbraucher/innen und andere Betroffene einzurichten, bei welchen Informationen über gefährliche Produkte mitgeteilt werden können. Die Öffentlichkeit ist über die Einrichtung dieser Stellen sowie über Produktsicherheit und entsprechende Gefahren zu informieren.
Nach dem Produktsicherheitsgesetz 2004 ist diese Anlaufstelle in Österreich beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
eingerichtet.
Onlineformular
zur Meldung gefährlicher Produkte
- Auskünfte erteilen auch:
Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Gewerberecht
A 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
Telefon: +43/512/508-2403
Fax: +43/512/508-2405
E-Mail:
gewerberecht@tirol.gv.at
andere Bundesländer:


