Zuständigkeiten

Die meisten Bereiche der Produktsicherheit werden in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen. Das Sachgebiet Gewerberecht ist sowohl für die Allgemeine Produktsicherheit, als auch bestimmte CE-Kennzeichnungsbestimmungen zuständig.
- Sachgebiet Gewerberecht:
Kontakt:
Sachgebiet Gewerberecht
A 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
Telefon: +43/512/508-2403
Fax: +43/512/508-2405
E-Mail:gewerberecht@tirol.gv.at
Zuständigkeiten:
Allgemeine Produktsicherheit (39 KB)
Spezielle Rechtsvorschriften (
71 KB)
- Weitere Zuständigkeiten im Land Tirol:
Übersicht über die Ansprechpartner im Land für die wichtigsten Rechtsbereiche (
85 KB)
- Ansprechpartner der Bezirksverwaltungsbehörden:
Auch die Bezirksverwaltungsbehörden können Ihnen Auskunft geben. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner (
73 KB)


