Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]
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Normung/Konformitätsvermutung

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Bedeutung der Normung/Konformitätsvermutung

Die Binnenmarktrichtlinien legen im Wesentlichen nur die grundlegenden Sicherheitsanforderungen fest (New Approach - Neue Konzeption). Die Ausgestaltung dieser Sicherheitsanforderungen erfolgt oft durch Normen. Die Einhaltung der Normen ist prinizipiell – mit Ausnahmen – nicht verpflichtend. Werden harmonisierte Normen bei der Herstellung eines Produktes jedoch eingehalten, so wird angenommen, dass das Produkt den Beschaffenheitsanforderungen der Richtlinie entspricht. Dies ist die so genannte Konformitätsvermutung. Eine derartige Vermutung ist widerlegbar, die Beweislast trifft allerdings die Behörde.

Auch Produkte, die nicht nach harmonisierten Normen gefertigt werden, aber die Beschaffenheitsanforderungen der für das Produkt anzuwendenden Richtlinie einhalten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Beweiskraft dafür liegt dann jedoch beim Hersteller.


Die Normung hat im Bereich der Binnenmarktrichtlinien immer schon eine große Rolle gespielt. Mit der neuen Richtlinie 2001/95/EG über die Allgemeine Produktsicherheit besteht auch für diese Produkte die Möglichkeit, die Konformitätsvermutung durch Einhaltung harmonisierter Normen auszulösen.


Harmonisierte Normen werden im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.

Weiterführende Links

  • Logos von ÖN, CEN, CENELEC, ISO und ANEC

 

Verbraucherrat des Österreichischen Normungsinstitutes Externer Link  

Informationen Externer Link des Fachverbandes der Maschinen- und Metallwarenindustrie Österreichs