Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Biomasse-Nahwärme

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3217
Fax+43 (0)512 508 3235

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[ Gesetze/Richtlinien ]

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Biomasse-Nahwärme

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Zielsetzung:

Ziel der Tiroler Energiepolitik ist die Forcierung von Energieversorgungsanlagen und steht damit im Einklang mit der Strategie des Bundes zur Erreichung des Kyoto-Zieles insbesondere in Verbindung mit der dabei notwendigen deutlichen CO²-Reduktion.

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine, Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit, Energieversorungsunternehmen sowie land- und forstwirtschafliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von örtlichen/regionalen Biomasse-Nahwärme-Anlagen, deren Kesselleistung über vier MW liegt und dem neuesten, modernsten Standard entsprechen sowie der Ausbau von bestehenden Wärmeverteilleitungen aus Biomasse-Nahwärmeanlagen mit einer Kesselleistung von über vier MW und der Ausbau von bestehenden Wärmeverteilleitungen inkl. vorgeschaltene Wärmetauscher bei netzgekoppelten Ökostromanlagen.

Wie wird gefördert?

Die Gesamtförderung (Bund/Land zusammen) beträgt maximal 40 % (und allfälliger Zuschläge) der umweltrelevanten Mehrkosten jedoch maximal 25 % (und allfälliger Zuschläge) der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.

Zuständiger Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Stefan Prader.

Hier der Link zur Abteilungs-Homepage der Wirtschaftsförderung!