Zielsetzung:
Ziel der Tiroler Energiepolitik ist die Forcierung von Energieversorgungsanlagen und steht damit im Einklang mit der Strategie des Bundes zur Erreichung des Kyoto-Zieles insbesondere in Verbindung mit der dabei notwendigen deutlichen CO²-Reduktion.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine, Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit, Energieversorungsunternehmen sowie land- und forstwirtschafliche Betriebe.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von örtlichen/regionalen Biomasse-Nahwärme-Anlagen, deren Kesselleistung über vier MW liegt und dem neuesten, modernsten Standard entsprechen sowie der Ausbau von bestehenden Wärmeverteilleitungen aus Biomasse-Nahwärmeanlagen mit einer Kesselleistung von über vier MW und der Ausbau von bestehenden Wärmeverteilleitungen inkl. vorgeschaltene Wärmetauscher bei netzgekoppelten Ökostromanlagen.
Wie wird gefördert?
Die Gesamtförderung (Bund/Land zusammen) beträgt maximal 40 % (und allfälliger Zuschläge) der umweltrelevanten Mehrkosten jedoch maximal 25 % (und allfälliger Zuschläge) der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.
Zuständiger Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Stefan Prader.
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